Anfrage - 11/SVV/0360

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Mit Schreiben vom 15.09.2010 habe ich Akteneinsicht in das Verkehrswertgutachten für Privat-Grundstücke am Groß Glienicker Seeufer verlangt.

 

Am 21.12.2010 habe ich wegen Untätigkeit an das Anliegen erinnert.  Mit Schreiben vom 18.01.2011 lehnte der OB den Antrag ab. Mit Schreiben vom 1.3.2011 habe ich Widerspruch eingelegt.

 

Mit Schreiben vom 3.3.2011 lehnte der OB erneut ab, da offensichtlich ein Missverständnis bei ihm vorlag. Auf mein Klarstellungsschreiben vom 09.03.2011 habe ich bisher keine Reaktion oder Akteneinsicht erhalten.

 

In mehreren Klageverfahren zu anderen Akteneinsichten wurde dem Rechtsamt vom Verwaltungsgericht Potsdam  die Rechtslage dargestellt, das Rechtsamt hatte in diesen vergleichbaren Fällen vor Gericht eingelenkt.

 

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche guten Gründe hat der Oberbürgermeister für seine in diesem vergleichbaren Fall dennoch weiter anhaltende Verweigerung meines durch die Kommunalverfassung bestehenden Rechtes auf Akteneinsicht zur Kontrolle der Verwaltung?

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Erläuterung

 

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