Beschlussvorlage - 11/SVV/0353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Fahrland - "Am Upstallgraben" gelegene Planstraße 10 soll in

 

„Müllerweg“

 

benannt werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 Fahrland - "Am Upstallgraben" wurden 2009 die künftigen Straßenverläufe (Straßenflurstücke) gebildet. Um eine logische und nachvollziehbare Hausnummerierung in den künftigen Baugebieten gewährleisten zu können, wurden in Abstimmung mit dem Fachbereich Kataster und Vermessung insgesamt 10 Straßenverläufe bestimmt, welche den Anforderungen einer nachvollziehbaren Hausnummerierung entsprechen. Als erste der 10 zu benennenden Planstraßen wird die Planstraße 10 gebaut, so dass hier die Benennung vorgezogen werden muss.

 

Als Begründung wurde aufgeführt, dass sich vor Planungsbeginn in diesem Bereich ein Feldweg befand, der zu dem Gelände führte, auf dem bis zum Ende des 2. Weltkrieges eine Bockwindmühle gestanden hat. Daher würde mit der Benennung der Planstraße 10 in „Müllerweg“ eine ortsteilbezogene und historische Straßenbenennung erfolgen, die sich sehr gut in das bestehende Straßennamenbild des Ortsteils Fahrland einfügt.

 

Der Kulturausschuss stimmte in seiner Sitzung am 25.11.2010 einstimmig der Benennung dieser Straße in „Müllerweg“ zu.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Beschilderung der Planstraße 10 werden 2 Standorte benötigt. Die Kosten für die Beschilderung in „llerweg“ inkl. Material und Aufstellung betragen ca. 251,74 EURO (Brutto).

 

r finanzielle Aufwendungen – Straßennamensbeschilderungen Gemeindestraße – steht das Produktkonto 5410004 - 5222400 zur Verfügung.

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Anlagen

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