Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0358
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulstandort Ernst-Haeckel-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
zur Kenntnis
|
|
|
04.05.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
zur Kenntnis
|
|
|
24.05.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Am Standort Ernst-Haeckel-Straße befindet sich eine Doppelschule des Typs Erfurt. Eine Hälfte wird durch die Zeppelin-Grundschule (23) genutzt. Die Fassaden-Sanierung erfolgte über KP II-Mittel. Die andere Hälfte steht für andere schulische Nutzungen zur Verfügung. Der Schulteil verfügt, nach der geplanten Sanierung und die Errichtung des Erweiterungsbaus, ab 2013/14 über eine Gesamtkapazität von 12 Klassenräumen, 9 Gruppenräumen, 9 Fachräumen sowie Nebenräumen. Entsprechend Tabelle 1 sind folgende Schulformen am Standort möglich:
1. Oberschule, dreizügig
2. Gymnasium, dreizügig
Für die Unterbringung eines Gymnasiums ist die Errichtung einer zweiten Turnhalle erforderlich (siehe DS 11/SVV/0006).
Eine Gesamtschule (5 / 2-3 Züge) kann aus folgenden Gründen am Standort nicht dauerhaft errichtet werden:
- weiterer Raumbedarf im Vergleich zum Gymnasium (siehe Tabelle 1)
- auf dem Schulgrundstück ist keine zusätzliche Erweiterung möglich
- eine Gesamtschule benötigt eine größere Turnhalle sowie mehr Außenflächen, für die das Grundstück keine Möglichkeiten bietet
| Oberschule 3 Züge | Gesamtschule 5/3 | Gymnasium 3/3 |
Klassenräume | 12 | 29 | 12 |
Gruppenräume | 3 | 4 | 9 |
Fachräume | 8 | 13 | 9 |
Turnhalle | 968 m² | 1620 m² | 968 m² |
Tabelle 1: Raumbedarf-Gegenüberstellung nach Raumprogrammempfehlungen MBJS
Aufgrund des vorhandenen Standortpotenzials kann der Betrieb einer Gesamtschule an dem Standort nur zeitlich befristet erfolgen.
Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2011, DS SVV/11/0285, soll die Schule zum Schuljahr 2011/2012 an dem Standort mit drei Klassen eröffnet werden. In den Folgejahren ist die Bildung von jeweils fünf 7. Klassen notwendig. Die Klassenentwicklung der Schule wäre dann wie folgt:
Schuljahr 2011/12: 3 Klassen
2012/13: 8 Klassen
2013/14: 13 Klassen
2014/15: 18 Klassen
2015/16: 23 Klassen
2016/17: 26 Klassen
2017/18: 29 Klassen (Schule voll ausgebaut).
Die Eröffnung der Schule erfolgt im August 2011 in den 4 Klassenräumen (+ 1 Nebenraum) des unsanierten Gebäudeteiles und nutzt ab Oktober 2011 die sanierten Räume des Mitteltraktes (siehe Anlage). Damit wären die Schuljahre 2011/12 und 2012/13 räumlich abgesichert. Fachkabinette, Turnhalle, Außenanlagen und Sanitäranlagen sind mit der Grundschule gemeinsam zu nutzen.
Ein weiteres Hochwachsen der Schule an diesem Standort ohne weitere Baumaßnahmen ist nicht möglich. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, die im Zusammenhang mit der Planung des Gymnasiums vorgesehenen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (einschl. Schulerweiterungsbau) durchzuführen. Die in diesem Zusammenhang zu schaffenden Räume können erst zum Schuljahr 2013/14 zur Verfügung gestellt werden und für die Gesamtschule bis einschl. Schuljahr 2015/2016 (ggf. mit Ergänzung durch zwei Container im Schuljahr 2015/16) ausreichen.
Eine Traglufthalle als Übergangslösung für den Schulsport wird in diesem Zusammenhang erneut aktuell. Zum Schuljahr 2016/2017 muss dann spätestens der Umzug an einen geeigneten Standort (Bornstedter Feld) erfolgen. Der Standort Haeckelstraße stünde dann für die Errichtung einer anderen weiterführenden Schule (z. B. Gymnasium) zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang wurden weiterhin geprüft:
1. Erweiterung vorhandener Gesamtschulstandorte
2. Umwandlung von Oberschulstandorten in Gesamtschulstandorte
3. Neuerrichtung von Gesamtschulstandorten
zu 1.)
Die vorhandenen Gesamtschulstandorte können aufgrund der Größe der Schulgrundstücke nicht erweitert werden.
zu 2.)
Bis auf den Standort der Theodor-Fontane-Oberschule (51) ist kein Oberschulstandort aufgrund der Raumkapazitäten und Grundstücksflächen für eine Gesamtschule nutzbar. Für die Nutzung des Standortes der Fontane-Oberschule wäre ein Herauslösen der Primarstufe erforderlich. Dafür ist jedoch kein Grundschulstandort im Sozialraum VI (Schlaatz / Waldstadt I + II / Potsdam Süd) vorhanden. Dementsprechend entfällt auch dieser Standort für eine Gesamtschule.
zu 3.)
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen (eine Gebäudehälfte) i. R. KP II steht der Standort Schilfhof zum Schuljahresbeginn 2011/2012 für die Eröffnung einer weiterführenden Schule (Ober- oder Gesamtschule oder Gymnasium) zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32,5 kB
|