Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister hat entsprechend dem Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2011 die Möglichkeiten der Modifizierung der Stellenausschreibungen mit dem Ziel der Förderung der barrierefreien Kommunikation prüfen lassen und legt hiermit das Ergebnis der Prüfung der Stadtverordnetenversammlung vor.

 

Hintergrund des Anliegens der Antragsteller (vgl. Begründung zum Antrag 10/SVV/0444 aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.02.2011) ist neben der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG) vom 20.03.2003 die Erleichterung der täglichen Kommunikation mit behinderten Menschen und ausländischen Mitbürgern.

 

 

1.

Gem. § 7 Abs. 1 BbgBGG in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Kommunikationshilfenverordnung – BbgKHV) vom 24.05.2004 besteht ein Anspruch des in § 3 BbgBGG genannten behinderten Personenkreises gegen den Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde gem. § 11 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes (LOG) vom 24.05.2004 idF. vom 20.12.2010 auf Bereitstellung einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers für die Deutsche Gebärdensprache oder für lautsprachbegleitende Gebärden oder einer anderen geeigneten Kommunikationshilfe, soweit eine solche Kommunikationshilfe zur Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren erforderlich ist, in dem dafür notwendigen Umfang.

Der berechtigte Personenkreis kann zudem noch dahin gehend wählen, dass ihm neben den oben bezeichneten durch die Behörde zu stellenden Kommunikationsmitteln auch die Möglichkeit bleibt, einen Gebärdendolmetscher oder eine andere geeignete Kommunikationshilfe selbst bereitzustellen.

 

Aufgrund der bereits im Vorfeld der Beschlussfassung zum Antrag mit dem Gesch.-Z. 10/SVV/0444 dargelegten (im Verhältnis gesehen äerst geringen) Zahl der insbesondere im Bürgerservice registrierten Fälle von tatsächlichen Hilfeersuchen des gem. §§ 3 BbgBGG, 1 BbgKHV berechtigten Personenkreises sind die jeweils im erforderlichen Falle zur Verfügung gestellten freiberuflichen Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache völlig ausreichend und effektiv.

 

Stellenausschreibungen von Frontoffice- Stellen der insbesondere betroffenen Fachbereiche Ordnung und Sicherheit (32), Kinder, Jugend und Familie (35), Soziales, Gesundheit und Umwelt (38), Stadtplanung und Bauordnung (46), Stadterneuerung und Denkmalpflege (49), aber auch z.B. Finanzen und Berichtswesen (11) und Schule und Sport (21) führen im Ergebnis zu einer letztendlich, wie oben geschildert, nicht dem Bürger bzw. der Bürgerin zu Gute kommenden, sondern eher zu einer „nstlichen“, weil selbst erzeugten Verknappung des Bewerberinnen-  und Bewerberpotenzials an zukünftigen Beschäftigten der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Gebärdendolmetscher ist eine Berufsbezeichnung, die eine mehrjährige Ausbildung oder Fortbildung erforderlich macht.

Ausreichend und im Sinne der Antragsteller effektiv könnte sein, bereits vorhandenen, interessierten Beschäftigten aus den genannten Verwaltungsbereichen die Möglichkeit zu bieten, berufsbegleitend über geeignete Sprachschulen die Gebärdensprache zu erlernen. Der relativ hohe zeitliche Aufwand und die im Ergebnis auch nach zweijähriger Schulzeit nur unvollständig auszuübende Dolmetschertätigkeit sind dabei allerdings zu berücksichtigen.  Das Verhältnis von zeitlichem Umfang und entstehenden originären- und Folgekosten einerseits und dem Nutzen anderseits dürfte dabei sicherlich kaum positiv zu gestalten sein.

 

Sinnvoller wäre es, bei Stellenausschreibungen in ausgesuchten Fällen Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als wünschenswertes fachliches Kriterium hervorzuheben. Gerade in Verwaltungsbereichen mit viel Publikumsverkehr werden Kenntnisse der DGS als hilfreich angesehen, da hörbehinderte rgerinnen und Bürger hier u. U. nur kurze Informationen oder Auskünfte benötigen, ohne dafür einen Gebärdendolmetscher beauftragen zu wollen. Es könnte mit der Nennung dieses Kriteriums eine Signalwirkung nach außen getragen werden, dass die Stadt ein Interesse daran hat, mehr Normalität im Umgang mit hörbehinderten Menschen zu erreichen.

 

Viele Menschen gerade im pädagogischen  Bereich aber auch in anderen Berufszweigen besitzen Grundkenntnisse der Gebärdensprache, die ausreichen, gut verständlich zu kommunizieren. Hier soll deutlich werden, dass die Stadt dieses Kriterium als einen fachlichen Aspekt wertschätzt.

 

2.

r die Verbesserung der „Barrierefreiheit“ in der Kommunikation mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Potsdamerinnen und Potsdamern mit Migrationshintergrund befindet sich die Verwaltung im Prozess der interkulturellen Öffnung. Das Integrationskonzept der LHP 2008 (DS 08/SVV/0434) definiert in seinem Handlungsfeld interkulturelle Ausrichtung der Stadtverwaltung und der kommunalen Politikziele und Handlungsempfehlungen zum Thema.

 

Auch wenn die Amtssprache in den deutschen Behörden die deutsche Sprache ist (vgl. § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG), möchte die Verwaltung allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen leichten Zugang zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand ermöglichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Potsdam sollen wiederum den Klientinnen und Klienten in ihrer Unterschiedlichkeit kompetent, sicher und wertschätzend begegnen.

 

Zum Prozess der interkulturellen Öffnung der Verwaltung gehören u.a. folgende, bereits laufende Maßnahmen:

 

- Die Verwaltung verfügt über finanzielle Mittel für Übernahme von Dolmetscher- und Übersetzungskosten.

 

- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Potsdam haben die Möglichkeit, im Rahmen der internen Fortbildung Lehrgänge für das Erlangen von interkultureller Kompetenz zu besuchen. Es besteht auch die Möglichkeit, Englischkurse zu belegen.

 

- Die Stellenausschreibungen der Landeshauptstadt sind mit folgendem Satz veröffentlicht: „Potsdam als weltoffene Stadt hat Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz.“

 

- Im Welcome Center des Bürgerservice können internationale Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Stadt alle ihre Formalitäten schnell, unbürokratisch und individuell erledigen.

 

Die Verwaltung nimmt im Prozess ihrer interkulturellen Öffnung Anregungen und Unterstützungen gern entgegen.

 

                           

             

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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