Antrag - 11/SVV/0334

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 14 Absatz 1 der Hauptsatzung wird nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt:

 

„Die Verteilung der Sitze der Ausschüsse richtet sich nach § 43 BbgKVerf. Fraktionen, auf die kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit aktivem Teilnahmerecht in die Ausschüsse zu entsenden.“

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg bezüglich der Fraktionsmindeststärke können sich sowohl mehr als auch kleinere Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung bilden, auf die nach derzeitiger Beschlusslage kein Sitz mit Stimmrecht in den beratenden Ausschüssen entfällt.

 

Um die Mitwirkung aller Fraktionen dennoch zu ermöglichen, muss es jeder Fraktion möglich sein, mit aktivem Teilnahmerecht in den Ausschüssen mitzuarbeiten.

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