Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Ergebnis der Kontakte mit dem Erschließungsträger bleibt festzustellen, dass die für das Bebauungsgebiet Thaerstraße vereinbarten Erschließungsanlagen, wie Straßen, Beleuchtung und Grünfläche mit Versickerungsanlage und Spielplatz vertragsgemäß hergestellt und 2004 an die Stadt übergeben wurden. Damit hat die Firma Semmelhaack aus ihrer Sicht die ihr obliegenden Verpflichtungen als Erschließungsträger erfüllt.

 

Eine Vergrößerung des Spielplatzes ist flächenmäßig auf der vorhandenen Grünfläche nicht zu realisieren. Da die LHP in diesem Wohngebiet keine weiteren öffentlichen Flächen besitzt, die dazu noch planungsrechtlich die Herstellung eines weiteren Spiel- oder Bolzplatzes zulassen würden, sind die zur Diskussion stehenden Möglichkeiten erschöpft.

 

Nach Prüfung aller straßenplanerischen Rahmenbedingungen (Grundstücksgrenzen, Wegebreiten, Schleppkurven, Stellplatzsituation, Zugänge, Zu- und Ausfahrten etc.) und der verkehrsrechtlichen Belange sind im Gebiet keine weiteren Veränderungen im Sinne des Beschlusses möglich.

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Erläuterung

 

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