Beschlussvorlage - 11/SVV/0411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zum Betreiben der Einrichtung – Hort der Grundschule 3, Bornstedter Feld, 14469 Potsdam durchzuführen. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Prüfkriterien (Anlage 3) zur Auswahl des Trägers.

 

2.  Grundlage hierfür bilden die relevanten  Beschlüsse der Landeshauptstadt Potsdam 26.11.2009 (DS 10/SVV/0599 - vgl. Anlage 1) und (DS 07/SVV/0678- vgl. Anlage 2) zur Errichtung der Grundschule 3 und Bereitstellung von Hortplätzen mit einer Kapazität von 335 sowie die daraus resultierend von  der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage 3).

 

3.  Eine Auswahlkommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Prüfkriterien.

              Die Auswahlkommission ist zu bilden aus:

                               –               drei VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses,

– drei VertreterInnen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Fachbereichsleitung, Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe sowie Qualitätsmanagement)

                                –               einem Vertreter der AG nach § 78 SGB VIII (Regionale JH-AG1)

 

4.              Das Votum der Auswahlkommission wird abschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung über die Trägerschaft vorgelegt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Hort der Grundschule 3, Bornstedter Feld als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe soll als Teil der sozialen Infrastruktur am Nachmittag und Abend bzw. am Wochenende umfangreiche öffentliche Nutzungen erfahren und ist dementsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

Gemäß des Konzeptes der Landeshauptstadt Potsdam soll diese Einrichtung in freier Trägerschaft betrieben werden.

 

Die Auswahl des freien Trägers soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit folgenden Phasen erfolgen:

 

1.       Eröffnungsphase mit öffentlicher konkreter Leistungsbeschreibung und Bekanntmachung

des Verfahrensablaufs.

2.       Prüfphase: Prüfung der Angebote auf fachliche Qualität und externer Vergütungsvergleich (Qualität, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Steigerung von Effizienz und Qualität)

und

3.       Abschlussphase: Abschluss der Vereinbarung mit dem geeignetsten Anbieter; nicht berücksichtigten Bewerbern werden Gnde mitgeteilt.

vgl. Kingreen, Thorsten: Vergaberecht und Verfahrensgerechtigkeit in der Jugend- und Sozialhilfe

 

Grundlage für die seitens der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage 3) sind folgende  Beschlüsse bzw. Empfehlungen:

-    Konzeptgliederung nach Pedro Graf (Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.07)

-    „Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit

     Kinderbetreuungsangeboten für das Kita-Jahr 2011/2012“- Kita-Bedarfsplan

     (DS 10/SVV/0599 vgl. Anlage 1)

-    „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in

     freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie –

     KitaFR)“ (DS 05/SVV/0755- vgl. Anlage 4) in der aktuell gültigen Fassung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Aufruf zur Interessenbekundung zum Betreiben des Hortes der Grundschule 3, Bornstedter Feld, erfolgt im Rahmen des Haushaltsansatzes 2012 gemäß Kita- Bedarfsplanung 2012/2013 und auf der Grundlage der „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in

freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam (Kita-Finanzierungsrichtlinie– KitaFR)

(DS 05/SVV/0755- vgl. Anlage 4) in der jeweils gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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