Beschlussvorlage - 11/SVV/0407

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Umlegungsaus-

schussverordnung – UmlAussV) vom 23.02.2009 (GVBl.II/09, [Nr. 07], S.101) werden bis zum Ende der Wahlperiode der Gemeindevertretung in den Umlegungsausschuss der Stadt Potsdam gewählt:

 

Name              Befähigung              Funktion

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

durch Einzelwahl gemäß § 40 Kommunalverfassung (BbgKVerf):

1. Dr. Peter Kuhr              herer allgemeiner nichttechnischer              stellvertretender                   

                                                                                                                 Vorsitzender

              Verwaltungsdienst

2. Anne Scholz              Sachverständige für Wertermittlung              Fachmitglied

 

3. Henning Tischendorf              Befähigung zum Richteramt              Vertreter des

                                                                                                                 stellvertretenden

                            Vorsitzenden

 

4. Elke Hänicke-Hurlin              Sachverständige für Wertermittlung              Vertreterin des

                                                                                                                 Fachmitglieds

 

durch Wahl gemäß § 41 Kommunalverfassung (BbgKVerf):

5. Dr. Sigrid Müller              Stadtverordnete              Vertreterin des

                                                                                                                  Gemeindemitglieds

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit Ablauf der bisherigen Amtszeit von Umlegungsausschussmitgliedern zum 01.03.2011 ist die Wiederwahl von Herrn Dr. Kuhr und Frau Scholz sowie der Vertreterin Frau Hänicke-Hurlin erforderlich.

 

Herr Hubert Potthoff stellt sich aus privaten Gründen nicht mehr der Wahl in den Umlegungsausschuss. Seine Funktion als Vertreter des stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt Herr Tischendorf.

 

Die Stadtverordnete Frau Oldenburg scheidet aus privaten Gründen aus dem Umlegungsausschuss aus. Die Stadtverordnete Frau Dr. Müller wird als stellvertretendes Mitglied in den Umlegungsausschuss gewählt.

 

Die Wahl der Umlegungsausschussmitglieder erfolgt bis Ende der Wahlperiode der Gemeindevertreter gemäß §§ 40 und 41 Kommunalverfassung (BbgKVerf).

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Verwaltungskosten des Umlegungsausschusses ist ein Betrag von jährlich 5.000 €r die Jahre 2011 bis 2014 in den Haushalt (Konto 5110100.5431590) eingestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...