Beschlussvorlage - 11/SVV/0407
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Potsdam Umlegungsausschuss - Wahl der Mitglieder / Wahl der Vertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kataster und Vermessung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kataster und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß §§ 3 und 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (Umlegungsaus-
schussverordnung UmlAussV) vom 23.02.2009 (GVBl.II/09, [Nr. 07], S.101) werden bis zum Ende der Wahlperiode der Gemeindevertretung in den Umlegungsausschuss der Stadt Potsdam gewählt:
Name Befähigung Funktion
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durch Einzelwahl gemäß § 40 Kommunalverfassung (BbgKVerf):
1. Dr. Peter Kuhr höherer allgemeiner nichttechnischer stellvertretender
Vorsitzender
Verwaltungsdienst
2. Anne Scholz Sachverständige für Wertermittlung Fachmitglied
3. Henning Tischendorf Befähigung zum Richteramt Vertreter des
stellvertretenden
Vorsitzenden
4. Elke Hänicke-Hurlin Sachverständige für Wertermittlung Vertreterin des
Fachmitglieds
durch Wahl gemäß § 41 Kommunalverfassung (BbgKVerf):
5. Dr. Sigrid Müller Stadtverordnete Vertreterin des
Gemeindemitglieds
Erläuterung
Begründung:
Mit Ablauf der bisherigen Amtszeit von Umlegungsausschussmitgliedern zum 01.03.2011 ist die Wiederwahl von Herrn Dr. Kuhr und Frau Scholz sowie der Vertreterin Frau Hänicke-Hurlin erforderlich.
Herr Hubert Potthoff stellt sich aus privaten Gründen nicht mehr der Wahl in den Umlegungsausschuss. Seine Funktion als Vertreter des stellvertretenden Vorsitzenden übernimmt Herr Tischendorf.
Die Stadtverordnete Frau Oldenburg scheidet aus privaten Gründen aus dem Umlegungsausschuss aus. Die Stadtverordnete Frau Dr. Müller wird als stellvertretendes Mitglied in den Umlegungsausschuss gewählt.
Die Wahl der Umlegungsausschussmitglieder erfolgt bis Ende der Wahlperiode der Gemeindevertreter gemäß §§ 40 und 41 Kommunalverfassung (BbgKVerf).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,8 kB
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