Beschlussvorlage - 11/SVV/0409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von € 26.541.812,61 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 20.670.566,71 aus.

 

2.       Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2008 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

3.       Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

4.       Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2008 erteilt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam bilanziert seit dem 1. Januar 2007 nach den Grundsätzen der kaufmännischen doppelten Buchführung (Doppik). Durch die drei Komponenten – bestehend aus Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung – wird seither ein den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt. Ziel der Doppik ist, eine größtmögliche Transparenz der Wirtschaftlichkeit des Handelns zu schaffen und den Entscheidungsträgern geeignete sowie wirtschaftsübliche Entscheidungs- und Steuerungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist eine von acht Modellkommunen, welche das neue Rechnungswesen im Land Brandenburg vorgezogen eingeführt haben. Die Pilotierungsphase diente insbesondere dazu, nachfolgenden Kommunen den Weg zur Umstellung zu ebnen, da die vielfältigen fachlichen, systemtechnischen und sonstigen Herausforderungen, die sich den Kommunen im Rahmen des Umstiegs stellen, von den Modellkommunen bereits identifiziert und soweit möglich gelöst wurden. Nachfolgende Kommunen können somit bereits umfangreiches gesammeltes Wissen für sich nutzen.

 

Seit Vorlage der Eröffnungsbilanz im Herbst 2008 sowie des ersten doppischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 im Frühjahr 2010 hat die Landeshauptstadt Potsdam ihr Rechnungswesen sowie die Strukturen und Prozesse weiter optimiert. Die Aufstellung der ersten doppischen Jahresabschlüsse stellte und stellt noch immer höchste Anforderungen an Mitarbeiter sowie neue, für die kommunalspezifischen Anforderungen programmierte, Buchhaltungssysteme.

 

Der vorliegende zweite doppische Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde gemäß § 82 BbgKVerf im Entwurf vom Kämmerer aufgestellt, vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Anschluss daran vom Oberbürgermeister festgestellt. Der Jahresabschluss 2008 wird hiermit der StVV zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt gemäß § 104 Absatz 4 BbgKVerf den vorliegenden Jahresabschluss zu beschließen und den Oberbürgermeister uneingeschränkt zu entlasten.

 

Das Verfahren zur Genehmigung aller im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2008 (Anlage 2) orientiert sich - wie auch schon beim Vorjahresabschluss - an den Empfehlungen aus dem FAQ Nr. 9.1.1 (Stand 24. Juli 2009) des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, wonach die Einholung der erforderlichen Genehmigung durch die StVV im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss als sachgerecht erachtet wird. Die erforderliche Bestätigung der Unabweisbarkeit durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und wird in dessen Schlussbericht bestätigt.

 

Darüber hinaus erhält die StVV gemäß § 70 Absatz 1 BbgKVerf hiermit die über- und außerplanmäßigen nicht erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltjahres 2008 zur Kenntnis (Anlage 4).

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Jahresergebnis 2008 setzt sich wie folgt zusammen:

 

              Ordentliches Ergebnis              €              26.541.652,61

              Außerordentliches Ergebnis              €              160,00

              Gesamtergebnis              €              26.541.812,61

 

Die Ergebnisbestandteile wurden gemäß § 25 KomHKV den entsprechenden Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen sowie des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

Der Saldo der  Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln (€ 20.670.566,71) sowie der Saldo aus Ein- und Auszahlungen von fremden Finanzmitteln (€ -2.716.390,77) des Haushaltsjahres 2008 erhöht den Gesamtbestand an Zahlungsmitteln um € 17.954.175,94 auf € 19.272.503,36 zum Bilanzstichtag.

 

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Anlagen

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