Antrag - 11/SVV/0439

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird wie folgt geändert:

 

1.       streichen: „und Gruppen“ in § 2 – Überschrift

2.       streichen:   Satz 2 – „Eine Fraktion muss … bestehen.“ in § 2 Abs. 1

3.       streichen: „und Gruppen“ in § 2 Abs. 3 Satz 1

4.       streichen: „bzw. Gruppe“, „bzw. Gruppenvorsitzenden“ und „bzw. Gruppe“ in § 2 Abs. 3 Satz 2

5.       streichen: „bzw. Gruppe“ in § 2 Abs. 3 Satz 3

6.       ändern von: „Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzenden“ in „Fraktionsvorsitzenden“ in § 6 Abs. 2

7.       ändern von: „Fraktions- bzw. Gruppenvorsitzenden“ in „Fraktionsvorsitzenden“  und von „Fraktions- bzw. Gruppenmitgliedern“ in „Fraktionsmitgliedern“ in § 6 Abs. 3

8.       streichen: „bzw. Gruppen“ in § 8 Abs. 4 Satz 2

9.       streichen: „einer Gruppe“ in § 11 Abs. 1 Satz 2

10.   streichen: „bzw. Gruppen“ in § 13 Abs. 2 Satz 2

11.   streichen: „bzw. Gruppen“ in § 13 Abs. 3 Satz 4

12.   ändern von: „, einer Fraktion oder Gruppe“ in „oder einer Fraktion“ in § 23 Abs. 2

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 15. April 2011 u.a. festgestellt, dass die in § 32 Abs.1 Satz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung nichtig ist. Damit fehlt der bestehenden Regelung zur Fraktionsstärke die gesetzliche Grundlage. Soweit und solange die Stadtverordnetenversammlung nichts anderes beschließt, sind deshalb Zusammenschlüsse auch nur zweier Stadtverordneter zur Zusammenarbeit in der StVV  „Fraktionen“ und die Bestimmung von Gruppen bzw. spezifischen Rechten von Gruppen erübrigt sich.

 

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