Anfrage - 11/SVV/0432

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit dem 1. April 2011 wird die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäudesanierung grundsätzlich auf alle Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur erweitert. Im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren – Kommunen(218)" und "Sozial Investieren – Energetische Sanierung (157)" sind daher auch Rathäuser, Krankenhäuser oder ganzjährig genutzte Vereinsgebäude förderfähig.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

In wie weit nimmt die Landeshauptstadt Potsdam die Angebote der KfW Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218) und Sozial Investieren – Energetische Sanierung (157) in Anspruch?

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Erläuterung

 

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