Antrag - 11/SVV/0437

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Durch den Gesellschafter Landeshauptstadt Potsdam bzw. den Aufsichtsrat ist mittels einer externen Prüfung zu klären, ob es weitere Verdachtsfälle der Informationsbeschaffung gegen Gesellschaften, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder andere Personen gibt und ob dabei ggf. neben der in Rede stehenden Sicherheitsfirma weitere Detekteien für die EWP/Stadtwerke mit dem selben Zweck tätig waren. Ein Zeitplan dafür ist der SVV vorzulegen.

 

2.       Eine Überprüfung durch die Verwaltung, wie die Vorwürfe gegen die EWP vor dem Hintergrund der Mitgliedschaft der Stadt bei Transparency International Deutschland zu bewerten sind und welche Rückschlüsse ggf. gezogen werden sollten.

 

3.       Eine Prüfung durch die Verwaltung, ob die Vorwürfe als Verstoß gegen die städtischen Leitlinienguter Unternehmensführung - insbesondere in Punkt 3.2.1 (Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Aufsichtsrat) und 3.4.1 und 3.4.2 (Aufgaben und Informationspflicht der Geschäftsführung) - zu bewerten sind.

 

4.       Den Oberbürgermeister mit einer Prüfung zu beauftragen, welche gesellschaftsrechtlichen Veränderungen notwendig sind, um die unternehmensinternen Kontrollen und die Kontrollmöglichkeiten der Stadtverordneten zu verbessern.

 

5.       Die Gespräche mit Transparency International Deutschland über die transparenten Gestaltung der Sponsoringbeziehungen zwischen den städtischen Gesellschaften und Vereinen der Stadt sind zügig zu einem Ende zu führen und die notwendigen Veränderungen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

gez. M. Schubert         gez. M. Schröder          gez. S. Hüneke            gez. M. Engel-Fürstberger

Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzende    Fraktionsvorsitzende

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Umstände, die zur Aufgabe der Geschäftsführung durch den Geschäftsführer geführt haben, müssen zum Anlass genommen werden, die Struktur der Arbeit der städtischen Gesellschaften zu überprüfen.

Transparenz im wirtschaftlichen Handeln im Sinne des Gesellschafters ist notwendig.

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