Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss 10/SVV/0956 wird die Beteiligung von Bauträgern/-herren an der Finanzierung der sozialen Infrastruktur geprüft. In dieser Mitteilungsvorlage erfolgt ein erster Bericht.

 

Zu unterscheiden ist grundsätzlich, in welcher Phase sich das jeweilige Projekt befindet. 

Eine Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung als Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist nicht möglich. Damit scheiden alle Bauvorhaben aus, die innerhalb rechtsgültiger Bebauungspläne oder auf Grundlage des §34 BauGB genehmigt werden können. 

 

Rechtlich möglich ist die vertragliche Regelung von Folgekosten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, Grundlage ist §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Zu beachten ist dabei, dass dies nur für Maßnahmen möglich ist, die konkret durch die Entwicklung des Baugebietes nötig werden (Kausalität). Damit sind z.B. Kosten für Kindertagesstätten eher vertraglich zu sichern als Kosten für eine Schule, die in der Regel eine über das Plangebiet hinausgehende Nachfrage deckt.

 

Im Rahmen des Integrierten Infrastrukturkonzeptes soll ein Vorschlag erarbeitet werden, ob und in welcher Form eine Regelung zur Übernahme von Infrastrukturfolgekosten als Standard in Potsdam eingeführt wird.

 

Dabei sollen auch Regelungen einiger anderer Städte, die eine solche Beteiligung bereits durchführen, untersucht werden.

 

Eine solche Regelung rde den Stadthaushalt entlasten, allerdings auch den Wohnungsbau verteuern. Unter Umständen könnte dies auch zukünftige Investitionen im Wohnungsneubau bremsen. Es mag allerdings sein, dass der erhebliche Zusatzbedarf an Infrastruktur kommunalwirtschaftlich nur gewährleistet werden kann, wenn wenigstens eine teilweise Verlagerung dieser Lasten gelingt.

 

Sicherzustellen wäre im Rahmen der Regelung eine Gleichbehandlung von Bauherren in verschiedenen Baugebieten und die Berücksichtigung verschiedener Eigentümer-Konstellationen (Investor, der ein Gesamtgebiet entwickelt / mehrere Einzeleigentümer). Schwierig ist die Berücksichtigung unterschiedlicher Auswirkungen verschiedener Wohnungstypen (z.B. Bauvorhaben mit überwiegend sehr kleinen Wohnungen) da eine Festlegung zu den konkreten Wohnungsgrößen in der Regel nicht im Bebauungsplan erfolgt. Dies kann wiederum den Nachweis der Kausalität bestimmter Infrastrukturleistungen erschweren.

 

Geplant ist die Untersuchung bis Ende 2011, so dass der Stadtverordnetenversammlung Anfang 2012 die Ergebnisse und ein Vorschlag zum Umgang mit diesem Thema in Potsdam vorgestellt werden können.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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