Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0460

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit der zukünftigen Aufhebung der Sanierungssatzung Holländisches Viertel wird das Treuhandvermögen aufgelöst werden. Daher gehört es zu den Aufgaben der Sanierungsträger Potsdam GmbH als Treuhänder der Stadt, die noch verbliebenen Treuhandgrundstücke zu veräern, sofern es sich nicht um Grundstücke für die kommunale Daseinsvorsorge handelt.

Neben anderen unsanierten Objekten wurde das Haus Benkertstraße 1 durch die Landeshauptstadt in das Treuhandvermögen übertragen, in der Regie der Sanierungsträger Potsdam saniert und 1996 in Nutzung gegeben. Mit der Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln waren Mietbindungen für die Wohnräume verbunden, die nach 15 Jahren, also 2011 auslaufen.

             

Betroffen ist damit auch das „La Leander“, das in der Stadt einen wichtigen Anlauf- und Kommunikationspunkt für Menschen mit gleichgeschlechtlichen Lebensvorstellungen darstellt.

 

Am 18.04.2011 hat deshalb ein Gespräch zwischen Vertretern des Betreibervereins „Queer im Viertel e.V.“, des Vereins „Katte e.V.“ auf Einladung der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen - Herrn Klipp und der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz - Frau Müller-Preinesberger mit der Leiterin des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt sowie weiteren Vertretern der Verwaltung und dem Geschäftsführer des Sanierungsträgers Potsdam stattgefunden.

 

Das Gespräch wurde mit dem Ziel geführt, eine Lösung zu finden, die dem Wunsch der Vereinsmitglieder nach größtmöglicher Unabhängigkeit und weiterhin gewährleisteter Eigenständigkeit entspricht.

 

Vom Geschäftsführer der Sanierungsträger Potsdam GmbH wurden folgende Varianten zum Umgang mit dem Objekt vorgestellt:

 

1.       Das Objekt wird im üblichen Verfahren ausgeschrieben und verkauft, wobei der Verein „Queer im Viertel e.V.“ sich an der Ausschreibung beteiligen kann. Das Objekt wird mit einer entsprechenden Mietpreis- und Nutzungsbindung ausgeschrieben. Dies würde mit einen geringeren Verkehrswert und geringeren Verkaufserlös einher gehen. Die Wertminderung ist noch nicht berechnet worden.

2.       Es wird an jemanden verkauft, der von vorn herein schon ein soziales Profil hat und die Fortführung der Nutzung vorsieht.

 

Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche stattgefunden, die deutlich gemacht haben, dass die Vereinsvertreter sich sehr ernsthaft mit dem Ziel des Erwerbs des Objektes beschäftigen.

Derzeit kann noch keine abschließende Entscheidung mitgeteilt werden, da die Gespräche und Abstimmungen anhalten.

 

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Erläuterung

 

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