Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0461

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bei den Fahrradresten handelt es sich nicht um Fundsachen gem. §§ 965 ff BGB, sondern um die Aufgabe einer Sache im Sinne des § 959 BGB.

Insofern handelt es sich bei diesen geringwertigen und auch beschädigten Sachen um herrenlose Gegenstände, für deren Beseitigung der Eigentümer der Fläche zuständig ist, der im Rahmen seiner Ermessensausübung tätig wird. Ein regulierendes Eingreifen der zuständigen Ordnungsbehörde ist nur bei Gefahr im Verzug gegeben. 

Verantwortlich sind

-          wenn es sich um öffentliches Straßenland handelt,  der FB Grün- und Verkehrsflächen (FB 47)

-          am Hauptbahnhof das Centermanagement und FB 47 je nach Eigentümerschaft

-          bei den anderen Potsdamer Bahnhöfen die Deutsche Bahn AG mit dem  Ansprechpartner „Stations- und Service AG - Bahnhofsmanagement Potsdam“ und FB 47 je nach Eigentümerschaft.

Die Entfernung von Fahrradresten am Potsdamer Hauptbahnhof erfolgt durch das Centermanagement bereits regelmäßig seit dem Jahr 2007 wie folgt: Durch den Wachschutz werden herrenlos abgestellte Fahrräder markiert und in einem vorgegebenen Zeitraum (48 Wochen) kontrolliert. Danach werden die markierten Fahrräder entfernt und eingelagert. Nach Abgleich der Rahmennummern mit der Polizei werden die eingelagerten Fahrräder und Fahrradwracks zum Fundbüro gebracht oder entsorgt.

 

Momentan wird die Entsorgung 2 bis 4-mal pro Jahr vorgenommen. Nach Einschätzung des Centermanagements vom Hauptbahnhof ist dies ausreichend.

 

Die Entfernung von Fahrradresten direkt auf den Bahnsteigen an den Bahnhöfen am Griebnitzsee, Medienstadt und Wildpark erfolgt durch die DB Bahn AG 14-tägig. Nach Kennzeichnung werden diese sicher gestellt und aufbewahrt.

 

Die Fahrradständer vor den Bahnhöfen Griebnitzsee, Charlottenhof, Golm, Medienstadt und Wildpark befinden sich auf städtischen Flächen, die  in der Zuständigkeit des FB 47 liegen. Im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen werden Fahrradreste sicher gestellt und Fahrräder, die noch gebrauchstüchtig sind, 4 Wochen auf dem Bauhof zwischengelagert. Bei Nichtabholung erfolgt entweder eine Verschrottung der Fahrradreste oder aber nach Rücksprache mit dem Fundbüro der Stadt Potsdam die Abgabe dorthin.

 

In beiden Fällen wird auch hier die Polizei in Kenntnis gesetzt.

 

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Erläuterung

 

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