Beschlussvorlage - 11/SVV/0410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung billigt die Fortschreibung und Aktualisierung der Sanierungsziele und des Städtebaulichen Rahmenplans für die Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd.

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Erläuterung

Begründung:

 

Städtebaulicher Rahmenplan – Fortschreibung der Sanierungsziele für die

Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd

 

Der Städtebauliche Rahmenplan wurde am 07.07.1999 beschlossen. Die Stadt Potsdam hatte sich mit dem Rahmenplan ein wichtiges Instrumentarium zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele in den Sanierungsgebieten Babelsberg Nord und Süd geschaffen. Die Entwicklung der letzten 11 Jahre hat gezeigt, dass viele der gesteckten Ziele erreicht werden konnten, einige aber nur in modifizierter Form umsetzbar waren. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Rahmenplan zu aktualisieren und die Sanierungsziele fortzuschreiben, um die planerische Grundlage für die letzte Phase der Sanierung in Babelsberg bis 2014 zu legen.

 

Die drei zentralen Ziele der Sanierung, welche im Rahmenplan 1999 festgeschrieben wurden, haben weiterhin volle Gültigkeit:

-          Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse der Bewohner im Einklang mit dem Erhalt und der Wiederherstellung des historisch geprägten Stadtraums,

-          Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zur Stärkung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit des Zentrums von Babelsberg,

-          Mitspracherechte der Bewohner und Gewerbetreibenden beim Erneuerungsprozess, um Verdrängungen zu vermeiden.

 

Die Aktualisierungen der Sanierungsziele betreffen die bereits 1999 beschlossenen folgenden Punkte, angepasst an den aktuellen Stand der Sanierung:

 

-          Erhalt und Entwicklung der Wohnnutzung / Verbesserung der Wohnqualität (siehe Kapitel 4.2, Seite 25)

-          Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur (siehe Kapitel 4.3, Seite 26)

-          Funktionsstärkung des Stadtteilzentrums (siehe Kapitel 4.4, Seite 26)

-          Erhalt der städtebaulichen Struktur und der historischen Bausubstanz (siehe Kapitel 4.5, Seite 27)

-          Erhalt der grünen Blockinnenbereiche (siehe Kapitel 4.6, Seite 27)

-          Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Nutzung von Straßen und Plätzen (siehe Kapitel 4.7, Seite 28).

 

Neu aufgenommen wurde:

-          Verbesserung der Umweltsituation und der Energieeffizienz (siehe Kapitel 4.8, Seite 28).

 

Der Bericht enthält weiterhin eine aktuelle Bestandsanalyse und Folgerungen für den Förderbedarf in der letzten Phase der Sanierung sowie Anregungen für Maßnahmen zur Sicherung der Sanierungsziele nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Trotz des bisher erreichten guten Sanierungsstandes ist auch für den letzten Abschnitt der Sanierungsmaßnahme ein Finanzierungsbedarf vorhanden, welcher vor allem für die weitere Sanierung der Straßen, aber auch für ausgewählte Gebäude, darunter teilweise ruinöse Einzeldenkmale, erforderlich ist und nur über eine öffentliche Förderung abzudecken ist.

 

Der ermittelte Förderbedarf beläuft sich auf:

 

rdergegenstände                                                                Kosten in T€

                                                                                                   2010-2014

 

B.1 Untersuchungen/Gutachten                                                  180 T€

B.2 Begleitung der Gesamtmaßnahme                                    1.056 T€

B.3 Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden                              2.000 T€

B.4 Ordnungsmaßnahmen                                                          100 T€

B.5 Herstellung und Sanierung von Erschließungsanlagen     5.308 T€

      und Freiflächen (1. und. 2. Priorität)

 

Summe Gesamtkosten                                                           8.644 T€

 

 

Die erwarteten Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

 

1.       Bereits realisierte Einnahmen 2010 aus Fördermitteln

und Ablösevereinbarungen                                                 1.625 T€

 

2.       Bereits vorhandene Zuwendungsbescheide für

Städtebaufördermittel ab 2011 (einschl. KMA)                   1.790 T€

 

3.       Erwartete Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen bzw.

Ablösevereinbarungen ab 2011                                          3.363 T€

 

4.       rderbedarf aus der Städtebauförderung für die

Jahre ab 2011 (einschl. KMA)                                            1.866 T€

 

Summen erwartete Einnahmen                                                  8.644 T€

 

 

r 2010 waren Einnahmen zur Finanzierung der o.g. Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 1.625 T€ zu verzeichnen, so dass für die Jahre 2011-14 noch ein Finanzierungsbedarf von 7.019 T€ verbleibt. Da mit weiteren Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen bzw. Ablösevereinbarungen in Höhe von 3.363 T€ gerechnet wird und 1.790 T€ bereits über vorhandene Zuwendungen abgesichert sind, beläuft sich der restliche Förderbedarf noch auf rd. 1.866 T€ einschl. des kommunalen Mitleistungsanteils (KMA) von 20%. Für die Stadt resultiert hieraus ein Eigenanteil zur Kofinanzierung der Städtebaufördermittel – je nach Zuwendungshöhe durch das Land – von bis zu 731 T€r den Zeitraum 2011-2014 (rd. 183 T€/Jahr). Ausgehend von der Bestätigung des Investitionsprogramms  der Landeshauptstadt Potsdam für die Jahre 2011 – 2014 ist die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme gesichert.

 

 

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Anlagen

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