Antrag - 11/SVV/0387
Grunddaten
- Betreff:
-
Begrenzung von Geschäftsführergehältern in städtischen Betrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2011
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27.06.2011
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31.08.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.08.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der städtischen Betriebe werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass in den kommunalen Unternehmen keine Arbeitsverträge mehr abgeschlossen werden, durch die Geschäftsführer/innen oder leitende Angestellte höhere Gehälter bzw. Bezüge erhalten als der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam.
Erläuterung
Begründung:
In den letzten Jahren ist bundesweit häufig über eine angemessene Begrenzung von Geschäftsführergehältern diskutiert wurden. Die Offenlegung der Geschäftsführergehälter ist seit Jahren in Potsdam trotz klarer Beschlusslage nicht erfolgt.
Daher halten wir es für zielführend, für die städtischen Betriebe in Potsdam eine Höchstgrenze für diese Gehälter festzulegen.
Das Einkommen des Oberbürgermeisters erscheint uns als absolute Obergrenze geeignet, weil dieser nicht nur als Gesellschaftervertreter die Verantwortung für alle städtischen Betriebe wahrnimmt, sondern darüber hinaus eine große Verwaltung leitet und die Stadt Potsdam repräsentiert und rechtlich vertritt.