Antrag - 11/SVV/0332

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtischen Sanierungsträger mit der Ausführung der Arbeiten für das beschlossene Sanierungsgebiet am Findling zu beauftragen.

Reduzieren

Erläuterung

 

Die Sachkompetenz im Sanierungsgebiet ist bei der städtischen Gesellschaft vorhanden.

Eine Kostenintensive Beauftragung von Fremdfirmen kann so vermieden werden.

Loading...