Antrag - 11/SVV/0438

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Sicherung der Fraktionsfinanzierung wird der bislang bestehende Sockelbetrag in Höhe von 1.715,00 Euro sowie die Pro-Kopf-Pauschale für Mitglieder in Fraktionen in Höhe von 363,79 Euro festgeschrieben.

 

Der zur Fraktionsfinanzierung im Haushalt, Konto 5492000, festgesetzte Betrag muss dementsprechend angepasst werden.

 

Die beiden ersten Absätze ersetzen Punkt 1 des Beschlusses 09/SVV/0053. Eine Deckungsquelle im Haushalt ist zu benennen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum Wirksamwerden des Urteils des Verfassungsgerichtes zur Fraktionsmindeststärke.

 

Eine rückwirkende Zahlung zum Beginn der Wahlperiode an alle nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes entstandenen Fraktionen ist zu prüfen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch die Bildung weiterer Fraktionen ist die Fraktionsfinanzierung

anzupassen. Es ist sicherzustellen, dass die neuen Fraktionen ebenfalls

arbeitsfähig werden.

 

Der bisherige absolute Sockelbetrag sowie der absolute Pro-Kopf-Betrag haben

sich für die Sicherstellung der Arbeit in den Fraktionen bewährt.

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