Beschlussvorlage - 11/SVV/0557
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Haushaltssatzung 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
24.08.2011
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Der Aufnahme eines Kredites in Höhe von 407.700 EUR zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß Haushaltssatzung 2010 wird zu folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung von 2% p.a.
- maximale Zinsbindung 20 Jahre
- maximaler Zinssatz 4,0% p.a.
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit DS 10/SVV/0052 vom 07.04.2010 und Beitrittsbeschluss vom 01.09.2010, DS 10/SVV/0693, die Haushaltssatzung 2010 beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite wurde abschließend auf 407.700,00 EUR festgesetzt.
Seitens der Kommunalaufsicht des Ministeriums des Innern wurde der Gesamtbetrag der Kredite mit Schreiben vom 08.09.2010, Aktenzeichen III/2-353-31/54, genehmigt. Die öffentliche Bekannt-machung erfolgte im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam am 30.09.2010. Gemäß § 74 (3) BbgKVerf gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Demzufolge behält die Kreditermächtigung bis mindestens 31.12.2011 ihre Gültigkeit.
Die Haushaltssatzung legt lediglich den Höchstbetrag der Kredite fest. Über die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditermächtigung ist gesondert zu beschließen.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich dafür aus § 50 (2) Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28 BbgKVerf. Bereits mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09 S. 172) erfolgte eine Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über die Aufnahme von Krediten von der Stadtverordneten-versammlung auf den Hauptausschuss.
Die Finanzrechnung der am 07.04.2010 durch die SVV beschlossenen Haushaltssatzung 2010 weist einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit i.H.v. 407,7 TEUR aus. Dieser negative Saldo soll durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Die Kreditermächtigung ist in Anspruch zu nehmen, da alle Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu decken sind; Investitionsprojekte sind weiterhin in voller Höhe umzusetzen. Die Inanspruchnahme der Haushaltsreste führt zu Auszahlungen, welche durch die Kreditaufnahme teilweise kompensiert werden.
Durch Ausschreibung wird der günstigste Anbieter ermittelt. Der Hauptausschuss wird nach erfolgtem Geschäftsabschluss in der nächstfolgenden Sitzung über den vertraglich vereinbarten Zinssatz und die Zinsbindungsfrist informiert.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zinsaufwand und die Auszahlungen für Zinsen und Tilgungen sind im Haushaltsplan 2011 in den entsprechenden Planansätzen der Ergebnisrechnung (Konto 6120001.5517100) und Finanzrechnung (Konten 6120001.7517100 und 6120001.7927301) enthalten.
Unter Berücksichtigung eines maximalen Zinssatzes von 4,0% und einer anfänglichen Tilgung von 2% ergeben sich für 2011 anteilige Zinsaufwendungen von maximal 5.500 EUR und Tilgungen von 4.100 EUR. Die Gesamtbelastung aus Zinsen und Tilgungen liegt in den Folgenjahren liegt bei ca. 24.500 EUR. Der jährliche Tilgungsbetrag steigt in dem Maße, wie die jährlichen Zinsen abnehmen.