Antrag - 11/SVV/0404

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen. Die Koordinierungsstelle nimmt ihre Arbeit zum 01. Januar 2012 auf. Die Koordinierungsstelle sichert, dass zukünftig Angehörige und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bereich der Stadtverwatung einen umfänglichen Service aus einer Hand erhalten. Die Koordinierungsstelle realisiert neben der ordnungsgemäßen Durchführung aller im Interesse und des Wohles des Kindes erforderlichen behördlichen Maßnahmen die Beratung zur Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Angebote durch öffentliche Stellen und sonstige Träger. Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf wird verwaltungsintern gedeckt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung – insbesondere bei Mehrfachbehinderung – umfasst im Laufe des Heranwachsens die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Einzelbehörden verschiedener Rechtskreise. Dies führt sowohl für die Betroffenen und ihre Angehörigen und Betreuer aber auch für die Behörden selbst zu einem Aufwand, der sich durch die Schaffung einer Koordinierungsstelle deutlich reduzieren lässt. Analog zu Bürgerservice, Wirtschaftsförderung und Bauservice soll zukünftig der Aufwand für Behördenangelegenheiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung verringert sowie Qualität und Grad der Ausschöpfung zur Verfügung stehender Angebote erhöht werden.

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