Beschlussvorlage - 11/SVV/0607

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2011/2012 sowie Ausblick auf das Folgejahr:

 

1.      Bereitstellung von insgesamt 13.789 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita- Gesetz bei 48 freien Trägern für das Kita- Jahr 2011/12. Enthalten sind 105 Plätze außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 111 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi) und 5dagogisch begleitete Spielgruppen sowie Tagespflege. Die in den Anlagen ausgewiesene Belegungsplanung entspricht den gegenwärtig vorhandenen Kapazitäten laut Betriebserlaubnis. Tagespflege und andere Betreuungsformen werden auch innerhalb des Kita- Jahres ausgebaut.

 

2.      Belegung von 300 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

 

3.      Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

4.      Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Neubau von Einrichtungen zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung und neuer Rechtslage ab 2013 (§ 24 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita- Jahres 2011/12. Die Nachfrage und der sich daraus ergebende Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und wird möglicherweise zu zeitweiligen Engpässen führen. Mit Aus- und Neubau sollen diese in den nächsten Jahren verhindert werden.

Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2011 bis zum August 2012 sind:

 

-          Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBL. I S. 1696)

-          Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz – BEEG vom 01.01.2007)

-          Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)

-          Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)

-          Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)

-          Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 09/SVV/0530)

-          aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung (Prognosezahlen vom 25. März 2011, Bereich Statistik und Wahlen)

-          Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2011

-          die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2011

-          einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen

-          integrierte Schulentwicklungs-/ Hortplanung, aktuelle Berechnungen vom 23. Juni 2011

 

Die im März 2011 vorausberechnete Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Erhöhung der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita- Betreuungsalter war in den vergangenen Monaten höher als in den Vorjahren prognostiziert.

 

Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da die Nachfrage vor allem im Krippenalter gestiegen ist. Ursache ist zum einen der gestiegene Anteil erwerbstätiger Eltern mit einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz nach der ohnehin bestehenden Rechtslage in Brandenburg (§ 1 Abs. 2 Satz 2 KitaG, sog. „bedingter Rechtsanspruch“ und der „Bestandsschutz“) und zum anderen die erhöhte Nachfrage am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes aufgrund der Auswirkungen des Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetzes. Die Neuregelung des zum 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 SGB VIII durch das „Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz KiföG)“, wonach dann jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita- Platz unabhängig von sonstigen Voraussetzungen wie z.B. der Erwerbstätigkeit der Eltern haben wird, erfordert ohnehin einen weiteren Ausbau an Kindertagesbetreuungsplätzen.

 

Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Anwahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische  Hortplanzahlen sind in der integrierten Schulentwicklungs-/ Hortplanung dargestellt. Auch die steigende Schülerzahl an den Grundschulen in freier Trägerschaft erfordert die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Damit begründet sich u.a. die  Belegungszahl von Kindern aus anderen Gemeinden in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe den freien Trägern von Kindertagesbetreuungseinrichtungen auf Antrag Zuschüsse gem. § 16 Absatz 2 und 3 Kita-Gesetz. Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Der Platzbedarf für Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 5 % an. Der hier ausgewiesene Zuschussbedarf wurde im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 2011-2014 berücksichtigt. Der konkrete Zuschussbedarf wird im Zuge der HH-Aufstellung ermittelt.

Der Zuschussbedarf für die Betreuung von Kindern in Tagespflege und in Kindertagesbetreuungseinrichtungen ist im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam (Beschluss HHP der SVV vom 06.04.2011) in den Produkten 36100 und 36501/36502 abgebildet.

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