Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0614

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Programm „Soziale Stadt“ werden die Gesamtmaßnahmen „Schlaatz“ und „Stern/Drewitz“ bereits seit 2007 bzw. 1999 gefördert. Bisher wurden Fördermittel in der benötigten Höhe gewährt, die auch über das Jahr 2011 noch zur Verfügung stehen.

 

Die Situation in den beiden Fördergebieten stellt sich unterschiedlich dar. Für das Wohngebiet Am Schlaatz stehen größere investive Vorhaben nicht mehr an. Das gerade aktualisierte Integrierte Entwicklungskonzept „Soziale Stadt Am Schlaatz“ zeigt auf, wie die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von rd. 600.000,- €r den Zeitraum 2011 bis 2013 eingesetzt werden können. Gleichzeitig wurde mit dem Integrierten Entwicklungskonzept auch ein Prozess zur Erarbeitung eines Verstetigungskonzeptes für den Integrierten Handlungsansatz mit allen Akteuren gestartet, in dem verbindliche Strukturen und Kooperationen, finanzielle Zuständigkeiten und die Fortführung von bewährten Maßnahmen zur Stärkung von Integration und Nachbarschaft für den Zeitraum 2013 ff aufgezeigt werden sollen. Dieser Prozess wird vom Stadtteilrat Schlaatz-Waldstadt begleitet.

 

Finanzielle Auswirkungen, die Änderungen an den Haushaltsansätzen bzw. der aktuellen Haushaltsplanung bewirken, ergeben sich durch diese Mitteilungsvorlage nicht.

 

r die Gesamtmaßnahme der Sozialen Stadt „Am Stern/Drewitz“ besteht in den nächsten Jahren hingegen noch erheblicher Förderbedarf, der insbesondere aus der Weiterentwicklung des Wohngebietes Drewitz gemäß dem Konzept „Gartenstadt Drewitz“ resultiert. Hierfür stehen noch Zuwendungen aus dem Programm „Soziale Stadt“ in Höhe von rd. 4,5 Mio. €r den Zeitraum 2011 bis 2014 sicher zur Verfügung. Als zentrale investive Maßnahme wird damit der Umbau der Grundschule Am Priesterweg zu einer Stadtteilschule mit rd. 2,1 Mio. € gefördert. Mit diesen Mitteln wird auch die Umsetzung des Konzepts „Gartenstadt Drewitz“ unterstützt (u.a. Werkstattverfahren, Stadtteilladen, Öffentlichkeitsarbeit). Das zentrale Investitionsprojekt „Schaffung des Konrad-Wolf-Parks“ wird hingegen über EFRE-Mittel finanziert. Die Mittel wurden durch das Land bereits in Aussicht gestellt.

 

Mit den bereits zugesagten Mitteln der Sozialen Stadt kann die Fortführung der sozial-integrativen Projekte in den Bereichen Gesundheitsförderung, Eltern- und Familienbildung, berufliche Qualifizierung, Migration und nachbarschaftliches Zusammenleben sowie das Stadtteilmanagement und die Förderung kleinteiliger soziokultureller Projekte in den Wohngebieten Am Stern und Drewitz noch bis 2014 gesichert werden. Insofern ist für diese Gebiete die Erarbeitung eines Verstetigungskonzeptes für die Jahre 2014 ff vorgesehen.

 

Vor dem Hintergrund der Kürzungen der Bundesmittel in den Programmen der Städtebauförderung, der bisher veranschlagten Laufzeit der Programme und den weiterhin bestehenden Anforderungen in den Gebieten der „Sozialen Stadt“ ist es erforderlich, die Entwicklungskonzepte über ihre bisherige Laufzeit hinaus weiter zu entwickeln und dabei auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen.

 

r das Projekt „Gartenstadt Drewitz“ wird von einer Laufzeit bis 2025 ausgegangen. Der bisherige Förderzeitraum in der Sozialen Stadt geht bis 2014. Eine Weiterführung der EU-Strukturfondsförderung (EFRE, ESF) in der Förderperiode ab 2014 ist aufgrund der Verschiebung der regionalen Schwerpunktsetzung nicht realistisch. Weitere Möglichkeiten für die Förderung von Maßnahmen in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf sind zurzeit nicht vorhanden.

 

In der verbleibenden Förderlaufzeit ist zunächst über ein Monitoring sowie Erfolgscontrolling der Bedarf an sozialintegrativen Projekten festzustellen, die notwendigen investiven Rahmenbedingungen für die optimierte Fortsetzung der Projekte zu schaffen und ein tragfähiges Konzept für die Verstetigung nach dem Auslaufen des Programms „Soziale Stadt“ zu erstellen.

 

Die Konzepterstellung und die Sicherung bzw. Verstetigung der Projekte und damit die Stabilisierung der Gebiete schließt die Einbindung aller Akteure, insbesondere die im Gebiet aktiven Wohnungsunternehmen, sozialen Träger, die Initiativgruppen und Vereine sowie die zuständigen Fachbereiche ein. Am Schlaatz ist dieser Prozess bereits angelaufen.

 

 

Die Federführung für die Vorbereitung hat der GB Stadtentwicklung und Bauen. Ein Verstetigungskonzept kann der SVV für den Schlaatz Ende 2012 und für Stern/Drewitz Ende 2013 vorgelegt werden.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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