Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0620

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2011 zur Drucksache 11/SVV/0425 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, gegenüber der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH und der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mit Einzelfahrscheinen innerhalb deren Geltungsdauer wieder in alle Richtungen gefahren werden darf. Über das Ergebnis der Bemühungen sollte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am    31. August 2011 informiert werden. Dem wird hiermit entsprochen.

 

Einen analogen Beschluss gab es bereits 2010, Drucksache 09/SVV/1155. Die Mitteilungsvorlage dazu informierte, dass das Anliegen im Rahmen der Verbund- und Tarifentwicklung Berücksichtigung finden werde.

In den zurückliegenden Monaten war in den Fachgremien des VBB jedoch kein Konsens für eine solche  Maßnahme zu erreichen.

 

Diese widerspräche auch der mit der Einführung des gemeinsamen Tarifs gewollten und seither weitgehend praktizierten Einheitlichkeit und würde die Landeshauptstadt bezüglich des Mindereinnahmenausgleichs finanziell belasten.   

 

Nach Übergabe des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung an die VBB GmbH gibt es seitens des Verkehrsverbundes folgende Stellungnahme:

 

"Der VBB-Tarif bestimmt in Teil B, Abschnitt 5.3.1., dass die Geltungsdauer eines Einzelfahrausweises im Tarifbereich der kreisfreien Stadt Potsdam 60 min beträgt und dass Rund- und Rückfahrten ausgeschlossen sind. Der Ausschluss von Rund- und Rückfahrten ist keine Potsdamer Besonderheit, sondern gilt für alle Einzelfahrausweise. Aufgrund der Gebots der Einheitlichkeit und Kommunizierbarkeit ist eine Ausnahme von dieser Regel für die Landeshauptstadt Potsdam nicht zu empfehlen.

 

Ferner würden den Verkehrsunternehmen durch eine Änderung der Bestimmungen, wie von der Stadtverordnetenversammlung gewünscht, erhebliche Mindereinnahmen entstehen, die grundsätzlich durch die Stadt auszugleichen wären. Zu beachten ist dabei, dass diese Mindereinnahmen keineswegs nur bei dem städtischen Verkehrsbetrieb ViP entstehen würden, sondern auch bei anderen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, die Verkehrsleistungen in Potsdam und seiner Umgebung anbieten, wie etwa der Havelbus Verkehrsgesellschaft, der Verkehrsgesellschaft Belzig oder der DB Regio, um nur die wichtigeren zu nennen.

 

Schließlich gilt, dass eine solche wesentliche Änderung des VBB-Tarifs grundsätzlich nur im Rahmen einer allgemeinen Tarifanpassung möglich ist, deren Datum derzeit nicht absehbar ist."

 

Nach den Berechnungen der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH würde die Wiedereinführung der Rund- und Rückfahrten zu Einnahmenverlusten in Höhe von ca. 330 T€ bei ViP selbst führen. Die Daten der übrigen in der LHP tätigen Unternehmen sind nur über die VBB GmbH zu erhalten, eine kurzfristige diesbezügliche Zuarbeit  war jedoch nicht möglich.

 

Es wird diesseits eingeschätzt, dass nochmals ca. 100 T€ Einnahmenausfall zu planen wären, so dass durch die LHP jährlich ca. 430 T€ auszugleichen wären.

 

Um die entstehenden Einnahmenverluste evtl. über eine Tarifmaßnahme zu kompensieren, müssten die anderen Tarifangebote in Potsdam im Durchschnitt um 3 % angehoben werden. Unterm Strich würden somit die bei einer Tarifanpassung prognostizierten Mehreinnahmen durch die Aufwendungen für die Einzelfahrausweise entfallen. Ziel einer Tarifmaßnahme ist es jedoch, erhöhte Aufwendungen der Unternehmen zu decken bzw. deren Kostendeckungsgrad zu erhöhen und damit die kommunalen Haushalte zu entlasten.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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