Antrag - 11/SVV/0593

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die EWP aufzufordern, ihren Kunden im Einzugsbereich des verunreinigten Trinkwassers eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Diese Entschädigung kann mit der Jahresschlussrechnung 2011  erfolgen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Den Kunden sind durch Verschulden der EWP zusätzliche Kosten entstanden. Das sind höhere Verbrauchskosten für Energie, die durch das Abkochen des keimbelasteten Leitungswassers den Kunden entstanden sind.  Auch das mehrfache Durchspülen des Wassers durch die EWP führte bei den betroffenen Verbrauchern zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Auch können den Verbrauchern, durch einen eventuell  erforderlichen Austausch von Filtern in elektrischen Geräten und Wasserhähnen, weitere Kosten entstehen.

 

Diese Entschädigung würde den betroffenen Verbrauchern  eine echte Kundenbindung der EWP zu ihren Kunden zeigen.

 

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