Antrag - 11/SVV/0522
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnungsbauprojekt des VGS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
31.08.2011
| |||
|
28.09.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
13.09.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, das Vorhaben des Kreisverbandes Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. (VGS) zu prüfen, auf den im Kleingartenentwicklungskonzept 2007 vorgesehenen Ersatzflächen Wohnungen im Sinne von Kleinsiedlungsgebieten zu bauen.
Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2012 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Angesichts des hohen Bedarfs müssen in Potsdam in den nächsten Jahren tausende neue Wohnungen gebaut werden, um Verdrängungsprozesse zu verhindern. Dazu müssen vielfältige Potenziale erschlossen und verschiedene Wege gegangen werden.
Aus der großen Nachfrage eines Angebotes an einem preisgünstigen Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die sich auf dem äquivalenten freien und nicht geförderten Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam nicht versorgen können, verfolgt der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. (VGS) die Entwicklung, auf Vorhalte- und Ersatzflächen für Kleingartenanlagen preiswerte Wohnungen zu bauen.
Dieses kann ein wichtiger Beitrag sein, um der Wohnungsknappheit wirkungsvoll begegnen zu können.
Für die Realisierung dieses Vorhabens beabsichtigt der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V., ein Erbbaurecht mit dem Eigentümer zu vereinbaren und an den jeweiligen Nutzer weiterzugeben.
Zielstellung ist die Entwicklung von wohngenutzten Kleinhäusern im Rahmen der Entwicklung einer Kleinsiedlung. Die Baustruktur umfasst Kleinhäuser bis 60 m² Wohn- und Nutzfläche für unterschiedliche Alters- und Haushaltsstrukturen. Die für eine Kleingartenanlage typische starke Durchgrünung soll bei der städtebaulichen Umgestaltung in eine Kleinsiedlung auch weiterhin beibehalten werden.