Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

r eine planmäßige Erneuerung bzw. regelmäßige Reparaturen am Geländer des Schafgrabens stehen im Rahmen des aktuellen Haushaltsbudgets keine finanziellen Mittel zur Verfügung.

 

Maßgebliche Sicherheitsdefizite und Gefahrenquellen sind nicht bekannt. Kleinteilige Maßnahmen zur Bestandssicherung sind wenig sinnvoll. Esssten grundsätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Gesamtzustandes eingeleitet werden.

 

Sollten schnelle Veränderungen an dem jetzigen Bestand vorgenommen werden, dann re ein 1,20 m hohes massives Geländer einzubauen, da der Weg längs des Schafgrabens auch von Radfahrern genutzt wird. Dieses wiederum würde die Wartung des Schafgrabens als Gesser wesentlich einschränken.

 

Der faktische Querschnitt des Grabens ist ausschlaggebend dar, ob zukünftig überhaupt ein Geländer erforderlich sein wird. Perspektivisches Ziel sollte ein Verzicht auf unnötige Einbauten sein. Es sind hierzu umfängliche Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen einzuleiten.

 

Bisherige Bestrebungen zur Verbesserung des bestehenden Zustandes sind an Eigentumsverhältnissen, den gegebenen Verkehrs- und Grabenbreiten sowie Finanzierungsengpässen gescheitert.

 

Perspektivisch ist eine Machbarkeitsuntersuchung zur komplexen Betrachtung des Gesamtprojektes zu erstellen, inwieweit der Graben in hydrologisch ausreichender Breite vereinbar mit einem mit regelgerechten Breiten ausgebauten Geh- und Radweg verbunden werden kann. Dabei ist sowohl die dauerhafte Wartung und Sicherung des Schafgrabens als auch der Verkehrsanlage  sicherzustellen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kosten einer koordinierten Gesamtbaumaßnahme Schafgraben mit begleitendem Weg betragen schätzungsweise 250.000 €. Hierin sind Profilierungs- und Sicherungsarbeiten am Graben und dessen Böschung sowie die Wegearbeiten zuzüglich weiterer Ausstattungen zu berücksichtigen.

 

r vorbereitende Untersuchungen, wie Baugrundgutachten, hydraulische Berechnungen und erste ingenieurtechnische Betrachtungen würden ca. 10% veranschlagt werden, also 25.000 €.

 

Derzeitig können über den laufenden Aufwand ausschließlich Leistungen zur Gefahrenabwehr beauftragt werden. Im Budget des Investitionshaushaltes stehen zurzeit keine Mittel zur Umsetzung zur Verfügung. Im Budget der mittelfristigen Finanzplanung konnte die Baumaßnahme auf Grund anderer Prioritäten keine Berücksichtigung finden.

 

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