Beschlussvorlage - 11/SVV/0578
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulbezirkssatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.08.2011
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28.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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20.09.2011
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 106 BbgSchulG Abs. 5 Satz 1 ist der Schulträger verpflichtet, Regelungen zu Schulbezirken durch Satzung festzulegen. Derzeit ist die Satzung vom 09.11.2004 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam 22/2004, S. 9 ff) gültig.
Mit der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2009 2015 (DS 09/SVV/0312) wurden die Zügigkeiten der Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden Schulen neu festgelegt. In Umsetzung des beschlossenen Schulentwicklungsplanes wird zum Schuljahresbeginn 2012/2013 die neue Grundschule im Bornstedter Feld als 3-zügige Grundschule eröffnet. Deshalb ist es erforderlich, den Einzugsbereich für diese Schule festzulegen. Um einen optimalen Ablauf des Einschulungsverfahrens zu erreichen, werden die Einzugsbereiche für die Grundschulen und Primarstufen an weiterführenden Schulen neu definiert (Anlage). Die Anhörung der Schulen und des Kreisschulbeirates ist erfolgt.
Gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 BbgSchulG können Schulbezirke deckungsgleich sein. Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich für einen deckungsgleichen Schulbezirk entschieden. Das heißt, dass für Eltern unter den Schulen im Rahmen freier Aufnahmekapazität Wahlfreiheit besteht. Der Schulträger hat die Aufnahmekapazität durch Festlegung der Zügigkeit geregelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,8 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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192,9 kB
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