Beschlussvorlage - 11/SVV/0591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und das Kuratorium der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ werden auf der Grundlage des Tätigkeitsberichtes der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“r 2010 entlastet.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 8 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam vom 03.12.2008 ist der Jahresbericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes sowie eine Erklärung über die Bestandserhaltung des Stiftungsvermögens bis zum 31. März des Folgejahres zu erstellen.

 

Entsprechend der Stiftungssatzung hat das Kuratorium der „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ Stellung zum Jahresbericht zu nehmen. Da in diesem Zeitraum keine Kuratoriumssitzung stattgefunden hat, erhielten die Mitglieder des Kuratoriums per E-Mail den Bericht zur Kenntnis. Von den Kuratoriumsmitgliedern wurde die Weitergabe des Jahresberichtes an die SVV empfohlen.

 

Abschließend wird der Jahresbericht der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters und des Kuratoriums der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vorgelegt.

 

 

Anlage:

 

Flyer über die Stiftung Altenhilfe (nur im RIS hinterlegt)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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