Beschlussvorlage - 11/SVV/0606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Bundesförderungsprogramms „rgerarbeit“ bis zu 100 zusätzliche Einsatzstellen innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam bis 2014 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Realisierung des Programms mit geeigneten Arbeitsförderträgern die notwendigen Verträge zu schließen. Die insgesamt zu zahlende Trägeraufwandspauschale darf 120.000 Euro/ Jahr nicht überschreiten.

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Erläuterung

Begründung:

 

1. Präambel

 

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die modellhafte Erprobung der Bürgerarbeit verankert. Bis Ende Mai 2010 konnten die Jobcenter bundesweit ihr Interesse bekunden, am Projekt Bürgerarbeit teilzunehmen.

Das Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam hat sich in einem Interessensbekundungsverfahren für die Umsetzung der Bürgerarbeit mit 300 zusätzlichen im öffentlichen Interesse liegenden Stellen beworben und den entsprechenden Zuschlag erhalten.

 

„Bürgerarbeit“ ist ein Element der Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, durch welches:

- Langzeitarbeitslosen erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht,

- die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen und damit ihre Chance auf eine spätere

  reguläre Beschäftigung erhöht und

- ein Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen (z.B. zusätzliche kulturelle Angebote, zusätzliche

  Angebote im Rahmen der Kinderbetreuung und zusätzliche Vereinsangebote) geleistet wird.

 

 

2. Sachstand zum Programm

 

Hintergrund der Antragstellung seitens des Jobcenters sind Kürzungen des Eingliederungsbudgets um ca. 30% für das Jahr 2011. Resultierend aus diesen Kürzungen können im Vergleich zum Vorjahr mit 1.100 Maßnahmestellen mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) im Jahr 2011 nur 500 Stellen bewilligt werden. Von dieser Kürzung sind in einem erhöhten Maße im städtischen Interesse liegende Vorhaben betroffen.

Über das Instrument „rgerarbeit“ kann diese Reduzierung kompensiert werden. Vor dem Hintergrund des Wegfalls von Zivildienststellen (auch in verwaltungsinternen Bereichen) sowie der Möglichkeit einer Förderung im Rahmen von ABM-Maßnahmen ist eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes Bürgerarbeit sowohl für die Teilnehmenden selbst als auch die potenziellen Einsatzstellen wünschenswert.

 

Die Nachfrage bzgl. einer Integration in das Projekt „Bürgerarbeit“ ist seitens der Kunden des Jobcenters Potsdam äußerst hoch. In einem zweistufigen Verfahren wurden 1.001 Kunden seit dem 01.12.2010 in eine Aktivierungsphase integriert. Mit dieser sind regelmäßige (14tägige) Konsultationen des Fallmanagers und intensive Bewerbungsbemühungen verbunden. Aus der sechsmonatigen Aktivierungsphase konnten bereits 202 Kunden des Jobcenters in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden.

 

Im Anschluss an die Aktivierung ist eine Arbeitsphase geplant. Diese Arbeitsphase soll über zusätzliche und  im öffentlichen Interesse liegende Einsatzstellen  sichergestellt werden. Die Planzahl liegt hier bei 300 Stellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden 15 der 300 möglichen Stellen besetzt. Diese Zurückhaltung seitens der Einsatzgebiete ist direkt auf eine fehlende finanzielle Unterstützung der Träger im Rahmen einer Trägeraufwandspauschale zurückzuführen. Personelle  Aufwendungen zur Deckung des entsprechenden Verwaltungsverfahrens (Beantragung, Abrechnung und Lohnbuchhaltung) werden nicht finanziell unterstützt.

 

3. Nutzen der Landeshauptstadt Potsdam

 

Der Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz unterstützt das Vorhaben der Bürgerarbeit grundsätzlich.

 

Die Reduzierung der Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung bei Nichtrealisierung von „Bürgerarbeit“ hat zur Folge, dass erwerbslosen Hilfebedürftigen verringerte Möglichkeiten zur Aktivierung, Vorbereitung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt angeboten werden können. Diese Verringerung führt unter anderem zu einer gleichbleibenden bzw. ansteigenden Belastung der Kosten der Unterkunft.

 

Die Erfahrungen aus ähnlichen Arbeitsförderprogrammen zeigen zudem, dass vor allem der soziale Nutzen r den einzelnen Teilnehmenden neben den monetären Aspekten eine hohe Gewichtung erfährt.

 

Eine Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam zum Erfolg des Bundesprogramms ist aus folgenden Gründen ratsam:

  • erwerbslosen Hilfebedürftigen wird die Möglichkeit geboten, am sozialen und erwerbsbezogenen Leben teilzuhaben
  • erwerbslose Hilfebedürftige erhalten arbeitsmarktbezogene Qualifizierung und Unterstützung bei möglichen Bewerbungen
  • die Landeshauptstadt Potsdam hat die Möglichkeit, den Ansatz der Beschäftigung im Gegensatz zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit gezielt zu unterstützen
  • die Landeshauptstadt Potsdam hat die Möglichkeit, weggefallene MAE-Stellen mit den Maßgaben der „Zusätzlichkeit“ und des „öffentlichen Interesses“ weiterhin zu besetzen
  • neue Beiträge zur Stärkung kommunaler Strukturen können erschlossen und umgesetzt werden.

 

gliche Einsatzgebiete werden durch die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung akquiriert.

 

Folgende Einsatzfelder sind zur Bereitstellung zusätzlicher Stellen in der Landeshauptstadt Potsdam denkbar:

- Altenpflege und Seniorenarbeit

- Behindertenbetreuung

- Bildungswesen/Wissenschaft/Forschung (bspw. Bibliothek/ Aufbau und Betreuung von  

  Schulbibliotheken)

- Kunst und Kultur (zusätzliche Angebote in Museen)

- Erhalt und Verbesserung der touristischen Infrastruktur

- Denkmalpflege und Denkmalschutz (Betreuung von Denkmalen).

 

 

4. Finanzielle Auswirkung

 

Die Finanzierung von Lohnkosten und Sozialversicherungsabgaben der Bürgerarbeit (1.080 € brutto) erfolgt durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ein Teil der Zuwendungen wird im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds (ESF) von der Europäischen Union erstattet.

 

Eine Trägeraufwandsentschädigung wird durch den Bund nicht finanziert. Die Zurückhaltung freier Träger bei der Beantragung der Bürgerarbeit ist unter anderem auf diesen Umstand zurückzuführen. Mit der Beantragung und Abrechnung der Förderung beim Bundesverwaltungsamt und der Anleitung, praxisnahen Qualifizierung und Koordinierung der Teilnehmenden geht ein hoher personeller Aufwand einher. Sofern ein Träger keinen direkten Nutzen – also eine Unterstützung aus dem Projekt – erfährt, ist der Anreiz zur Umsetzung der Bürgerarbeit äerst gering.

 

Die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik setzt seit 2003 gezielt Arbeitsförderprojekte (finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds) um. Aus der Erfahrung wird eine Trägeraufwandspauschale an der Anzahl der Teilnehmenden bemessen.

 

r eine Koordinierung von 100 Teilnehmenden zwischen den Einsatzstellen und dem Jobcenter, der begleitenden Qualifizierung und Unterstützung bei Bewerbungsverfahren sind zwei Stellen des Projektmanagements notwendig. Begleitend dazu gilt es, die Antragstellung, die Bewirtschaftung und Abrechnung der Förderung über zwei Stellen der Lohnbuchhaltung bei entsprechenden Arbeitsförderträgern sicher zu stellen.

 

Finanzierung notwendiger projektbegleitender Stellen:

 

Projektleiter/ Koordinator

34.000 € Arbeitgeber brutto (Jahr) * 2 (für je 50 Teilnehmende) =               68.000 €

Buchhaltung

21.000 € Arbeitgeber brutto (Jahr) * 2 (für je 50 Teilnehmende) =               42.000 €

Zzgl. Sachkosten und Beiträge Berufsgenossenschaft (Jahr)              10.000 €

 

Gesamt:                                                                                                                120.000 €

 

Bei der geplanten Finanzierung von 100€ pro Teilnehmenden und Monat  aus dem städtischen Haushalt könnten die notwendigen projektbegleitenden Stellen finanziert werden.

 

Die anfallenden Beiträge zur Berufsgenossenschaft können an dieser Stelle noch nicht genauer beziffert werden, sind über die Bundesförderung jedoch nicht abgedeckt.

 

Die dargestellte Trägeraufwandsentschädigung deckt sich mit den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE). In diesen Maßnahmen erhalten Arbeitsförderträger ebenfalls 100€ pro Monat und Teilnehmenden.

 

Die Vergütung der Teilnehmenden (1.080 € Arbeitgeber brutto) wird über die Richtlinie des Bundesverwaltungsamtes vorgegeben. Gemäß § 1 Abs. 2 Buchst. k TVöD gilt der Tarifvertrag nicht für Beschäftigte, die Arbeiten nach den §§ 260 ff SGB III verrichten. Der Tarifvertrag findet somit keine Anwendung bei der Bemessung des Entgeltes.

 

 

5. Beauftragung von zwei Arbeitsförderträgern zur Beantragung und Projektkoordinierung

 

Eine Vielzahl von Arbeitsförderträgern setzen seit langem unterschiedlichste Arbeitsförderprojekte für die Zielgruppe um. Die Beantragung und Abrechnung von Maßnahmen der Arbeitsförderung, aber vor allem die Koordinierung und begleitende sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden, sind wesentliche Inhalte der Ergänzungsförderung. Eine Trägeraufwandspauschale in Höhe von 100 € pro Teilnehmenden und Monat orientiert sich an diesen Maßnahmen. Eine Realisierung des Vorhabens innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam ohne die fachliche Unterstützung von versierten Arbeitsförderträgern, ist nicht möglich.

 

 

6. Laufzeit des Programms und Inhalte

 

Das Programm „rgerarbeit“ wird für drei Jahre umgesetzt. Die bereitzustellenden Einsatzstellen werden für diesen Zeitraum geplant. Innerhalb des Maßnahmezeitraumes werden die Teilnehmenden arbeitsmarktnah in zusätzliche Vorhaben eingebunden und können sich im Rahmen alltäglicher zusätzlicher Aufgaben gezielt qualifizieren. Ansatz dabei bleibt, die Teilnehmenden innerhalb der Maßnahme zu weiteren Bewerbungen anzuhalten, um sie mittelfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Durch die Einsatzstellen werden Tätigkeitsfelder bereitgestellt, mit Hilfe derer die Teilnehmenden an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Bei der Auswahl der Einsatzstellen wird der Bedarf einer Anleitung und Koordinierung durch einen Ansprechpartner im Bereich beachtet. Viele der bisher gemeldeten Einsatzstellen verfügen über eine entsprechende Erfahrung bei der Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung innerhalb der Stadtverwaltung und schätzen den zu erbringenden Aufwand realistisch ein.

 

 

7. Weiterer Ablauf und Einbindung des Personalrates

 

Gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 PerVG hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung. Zwar wird im vorliegenden Fall der Arbeitsvertrag zwischen dem Teilnehmenden des Projektes „rgerarbeit“ und dem Arbeitsförderträger abgeschlossen, die Arbeitsstellen liegen jedoch in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam und unterliegen somit einer Weisungsabhängigkeit von der Dienststelle. Aus diesem Grunde wird der Personalrat an den unterschiedlichsten Abschnitten des Verfahrens gezielt informiert und eingebunden.

 

Die zusätzlichen Einsatzgebiete werden gegenwärtig durch die Fachstelle Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Potsdam akquiriert. Mit der Beschlussfassung dieser Vorlage werden 100 zusätzliche Einsatzstellen erschlossen sein.

 

Dem Jobcenter Potsdam obliegt in diesem Zeitrahmen die Benennung von zwei Arbeitsförderträgern, die als Arbeitgeber für die Koordinierung und das zuwendungsrechtliche Verfahren mit dem Bundesverwaltungsamt verantwortlich zeichnen. Gleichfalls wird das Jobcenter für eine ergebnisorientierte Besetzung der Einsatzstellen Rechnung tragen. Bereitgestellte Einsatzgebiete werden dabei mit Teilnehmenden besetzt, die bereits in den Arbeitsgebieten Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Interessenlagen aufweisen. Ein direkter Ansprechpartner für die Einsatzstellen seitens des Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam wird benannt und kommuniziert.

 

Mit dem tatsächlichen Start, also der Eingliederung von Teilnehmenden in den Dienstbetrieb, wird spätestens zum 01.11.2011 gerechnet.

 

 

8. Darstellung des Erfolges einer finanziellen Beteiligung

 

Es wird erwartet, dass die zusätzliche Unterstützung der Landeshauptstadt Potsdam Einsparungen in den Kosten der Unterkunft generiert. Die Erfahrungen mit bspw. dem Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ bestätigen diese Ausführungen. In diesem sind durchschnittlich 180 € pro Teilnehmenden und Monat an Kosten der Unterkunft durch Integration in zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse, verbunden mit entsprechendem Entgelt, eingespart worden. Ein Beleg der realisierten Einsparungen ist durch das Jobcenter nach einem Jahr Laufzeit zu erbringen.

 

Die Ergänzungsförderung wird dabei unabhängig vom Ergebnis einer Spitzabrechnung bereitgestellt. Der soziale Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Potsdam, die als Teilnehmende in das Bundesprogramm einfließen und dabei einen Mehrwert für die Verwaltung schaffen, wird durch den GB 3 sehr hoch bewertet, so dass eine Fortführung der Unterstützung unabhängig von finanziellen Einsparungen erfolgt.

 

Eine Spitzabrechnung nach einem Jahr der Ergänzungsförderung liefert dabei ein realistisches Ergebnis über fiskalische Effekte einer finanziellen Beteiligung der Stadt im Rahmen von Arbeitsförderprojekten.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finazielle Auswirkungen:

 

Aufwendungen für eine Ergänzungsförderung (Trägeraufwand) für den Maßnahmenzeitraum 2012 – 2014:

 

2012: 100 Teilnehmende x 12 Monate x 100 € = 120.000 €

2013: 100 Teilnehmende x 12 Monate x 100 € = 120.000 €

2014: 100 Teilnehmende x 12 Monate x 100 € = 120.000 €

Gesamtaufwand:                                                360.000 €

 

 

Deckungsquelle:

Die anfallenden Aufwendungen in Höhe von jährlich 120.000 € wurden in der aktuellen Haushaltsplanung 2011,r 2012 bis 2014 (mittelfristige Finanzplanung) in dem Unterprodukt 3420000 und den Sachkonten 5317100, 5318100 und 5318200 bereits eingeplant.

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Anlagen

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