Beschlussvorlage - 11/SVV/0590

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Entgeltordnung für die Volkshochschule „Albert Einstein“

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Volkshochschule (Vhs) legt eine im Wesentlichen redaktionelle Änderung ihrer seit 2004 geltenden Entgeltordnung vor, die aufgrund der zahlreichen Änderungen aus Gründen der Übersichtlichkeit als neue Entgeltordnung in der kompletten Form zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Ein Anlass für die Überarbeitung besteht darin, dass die Vhs als Serviceleistung für ihre Teilnehmenden auch Rechnungen zwecks Überweisung des Teilnehmerentgelts in die Entgeltordnung aufnehmen will. Darüber hinaus war es nötig, einige Passagen der Zahlungsvorgänge konkreter bzw. neu zu fassen (z. B. wann genau das Entgelt fällig wird, bis zu welchem Zeitpunkt Stornierungen möglich sind, konkrete Gültigkeitsdauer der Vhs-Card, dass Zahlung per EC-Cash möglich ist).

 

Mit der Einführung der Arbeitsmarktreformen wurden neue Begrifflichkeiten eingeführt, die ebenfalls in der Entgeltordnung ihren Niederschlag finden sollen.

 

Da keine Stadtteilvolkshochschule mehr existiert, kann ein ganzer Paragraf der Entgeltordnung entfallen.

 

In mehreren Paragrafen wird neben der männlichen Form „Teilnehmer“ auch die weibliche Form ergänzt.

 

Der im Jahr 2004 von 25 v. H. auf 15 v. H. gekürzte Ermäßigungssatz z. B. für Arbeitslose, Senioren und Schüler soll auch bei der Kalkulation von Veranstaltungsreihen gelten. Andererseits sollen aus Gründen der Gleichbehandlung mit Auszubildenden oder Studenten auch Au-pairs eine Ermäßigung in Höhe von 15 v. H. erhalten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Änderungen finanziell ausgleichen werden.

 

Eine neue Kalkulation der Entgeltsätze wird nicht vorgenommen, weil diese erst nach Umzug der Vhs in den „Wissensspeicher“ erfolgen soll.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die bisher gültige Entgeltordnung der Volkshochschule (Vhs) begünstigte das verzögerte Realisieren der Forderungen der Vhs. Diese finanziellen Nachteile für die Landeshauptstadt Potsdam sollen mit der Neufassung der Entgeltordnung verhindert werden, indem das Teilnehmerentgelt vor Veranstaltungsbeginn fällig wird und zum nächst folgenden Lastschrifteinzug durch die Stadtkasse eingezogen werden kann, sofern dieses nicht bereits per EC-Zahlung oder in bar entrichtet wurde.

Reduzieren

Anlagen

Loading...