Beschlussvorlage - 11/SVV/0678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Nachtragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011. 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat mit Beschluss DS 11/SVV/0025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 beschlossen. Gemäß der Regelung des § 68 der BbgKVerf ist unverzüglich eine Nachtragssatzung u. a. dann zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden sollen.

 

r das Haushaltsjahr 2011 besteht die Notwendigkeit zum Erlass einer Nachtragssatzung aufgrund der Sicherung der Finanzierung der Fortsetzung der Baumaßnahme Nuthestraße (L 40) – Nutzungsabschnitt 2.2 B. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem haushaltsbegleitenden Beschluss zur DS 11/SVV/025 vom 06.04.2011 zur Fortsetzung der Sanierung der L 40 den OBM beauftragt, in Abstimmung mit dem Land ein Finanzierungskonzept für die dringend erforderliche Sanierung des 2. Bauabschnittes der L 40 zu erarbeiten.

 

Folgendes Prüf- und Verhandlungsergebnis ist festzustellen:

 

r die Gesamtmaßnahme L 40 - Nutzungsabschnitt 2.2 B – werden insgesamt Investitionsmittel i. H. v. 22,062 Mio. EUR benötigt. Nach Abstimmung mit dem MIL stehen Fördermittel bis 2013 in voraussichtlicher Höhe von 13,2 Mio. EUR zur Verfügung. Voraussetzung ist die Einreichung eines prüffähigen Fördermittelantrages bis zum 30.09.2011 unter Darstellung der zur Ko-Finanzierung erforderlichen städtischen Eigenmittel i. H. v. 8,862 Mio. EUR.

 

Zur kurzfristigen Umsetzung der Baumaßnahme (aus wirtschaftlichen, förderrechtlichen, technischen und verkehrstechnischen Erfordernissen) ist der Baubeginn im März 2012 zwingend erforderlich. Die europaweite Ausschreibung der Maßnahme für das Hauptgewerk der Bauleistungen i. H. v. ca. 20,6 Mio. EUR sste noch Ende 2011 erfolgen, um die Beauftragung im März 2012 zu sichern.


In dem beschlossenen und derzeit gültigen Investitionshaushalt 2011 – 2014 wurden für die L 40 – NA 2.2 B bisher keine finanziellen Finanzmittel vorgesehen. Auch Verpflichtungen zu Leistungen von Investitionen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt. Da die Ausschreibung der Maßnahme L 40 jedoch bereits in 2011 erforderlich ist - mit dem Ziel, die Vergabe des Auftrages im März 2012 zu ermöglichen - ist hierfür die Festsetzung von Verpflichtungsermächtigungen für die L40 in der Nachtragssatzung 2011 erforderlich.

 

Von den benötigten städtischen Eigenmitteln der LHP i. H. v. insgesamt 8,862 Mio. EUR (bis 2015) entfällt auf den Planungshorizont des Nachtragshaushaltsplanes 2011 – 2014 ein Betrag i. H. v.  6,862 Mio. EUR. Diese wurden im Rahmen der Nachtragssatzung zu einem großen Teil durch Verzicht und Verschiebung von Investitionsmaßnahmen im Investitionsplan 2011-2014 (2,96 Mio. EUR) sowie einer angenommenen leichten Verbesserung der Einzahlungen aus den investiven Schlüsselzuweisungen ( 0,975 Mio. EUR) gesichert. Ein Anteil von 3 Mio. EUR wurde – verteilt auf die Haushaltsjahre 2012 und 2013 – durch Veranschlagung von Kreditaufnahmen gesichert. Die LHP hatte dazu im Rahmen der Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten eine Voranfrage an das MI gestellt. In der Beantwortung (Schreiben MI vom 15.8.2011) teilt die Kommunalaufsicht folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, dass bei Vorlage des konkreten Genehmigungsantrages noch nachgewiesen wird, dass der beantragte Kreditbetrag unabweisbar erforderlich ist und eine zeitliche Streckung oder eine Verschiebung der Sanierungsmaßnahme an der Humboldtbrücke nicht möglich ist oder zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Stadt führen würde, könnte trotz der stark angespannten Haushaltssituation eine Kreditgenehmigung grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.“ Im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 wird für das Jahr 2015 der restliche Eigenmittelanteil i. H. v. 2 Mio. EUR eingestellt werden, so dass insgesamt die benötigten Eigenmittel i.H.v. 8,862 Mio. EUR dargestellt werden.

 

Die städtischen Eigenmittel konnten trotz eines herausragenden Willens der gesamten Verwaltung nicht in voller Höhe durch den Verzicht oder die Verschiebung von anderen Investitionsmaßnahmen dargestellt werden, da in 2011 und den Folgejahren gleichzeitig geringere Einzahlungen bei geplanten Grundstücksveräerungen drohen. Die städtischen Eigenmittel werden neben den investiven Schlüsselzuweisungen zu einem großen Teil aus dem Verkauf städtischer Grundstücke bereit gestellt. Diese Vermögensveräerungen sind regelmäßig mit diversen Risiken behaftet. Aktuell können mehrere größere Grundstücksveräerungen nicht zur Beurkundung gelangen, so dass sowohl für 2011 als auch für 2012 mit deutlichen Ausfällen gerechnet wird, die in der Nachtragssatzung entsprechende Berücksichtigung finden. Auch dafür waren Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5,4 Mio. EUR von 2011 nach 2012  zu verschieben. Eine Kompensation der Einnahmeausfälle ist durch die angenommenen erhöhten Schlüsselzuweisungen nur zu einem geringen Anteil möglich, so dass eine Kreditaufnahme für 2012 und 2013 notwendig wird.

Daraus folgt, dass nach § 73 Absatz 4 BbgKVerf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Nachtragssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedarf, da in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind.

In die Nachtragssatzung ist - neben der Verpflichtungsermächtigung (VE) für die L 40 - die Aufnahme weiterer Verpflichtungsermächtigungen erforderlich. Zur Begründung wird auf die Erläuterungen in den Anlagen zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen.

 

Nach § 12 KomHKV muss der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr alle erheblichen Änderungen der Ansätze von Erträgen/Einzahlungen sowie Aufwendungen/Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung absehbar sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten.

 

Die LHP sieht im Nachtragshaushaltsplan für folgende Produkte erhebliche Änderungen der Ansätze von Aufwendungen/Auszahlungen vor:

 

Produkt Winterdienst (54502): Hier werden zusätzliche (erhebliche) Aufwendungen i. H. v. 430 TEUR benötigt. Dieser resultiert aus Nachträgen für die Monate Januar bis März 2011, verursacht durch vermehrte Räumtage sowie aus der Vorausschau für November bis Dezember 2011 (in Auswertung der ersten Winterdienstperiode nach Neuausschreibung der Winterdienstleistungen).

Die Deckung erfolgt aus den Produkten Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und eingesparten Personalkosten im GB 3 und GB 4.

 

Produkt Bürgerservice (12202): In diesem Produkt werden zusätzliche (erhebliche) Aufwendungen i. H. v. 262 TEUR benötigt. Diese sind aus der Neueinführung des Personalausweises und den daraus resultierenden höheren Herstellungskosten begründet.

Diese Mehraufwendungen können jedoch durch entsprechende Mehrerträge des gleichen Produktes gedeckt werden.

 

Produkt Stadtverordnetenversammlung (11141): In diesem Produkt werden zusätzliche Mehraufwendungen i. H. v. 86,5 TEUR benötigt. Mit Wirksamwerden des Urteils des Verfassungsgerichts zur Fraktionsstärke sind in der LHP drei Fraktionen dazugekommen. Zum anderen sind zutzliche Aufwendungen für die drei neuen Fraktionsvorsitzenden, die Erhöhung der Mitgliederzahl von 3 Ausschüssen von 7 auf 11 Mitglieder, die Berufung weiterer Sachkundiger Einwohner sowie eine steigende Anzahl von Anträgen auf Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen. Hierfür konnten ebenfalls entsprechende Deckungsquellen gefunden werden.

 

 

 

Produkt Rechnungsprüfung (11145): In diesem Produkt werden zusätzliche Mehraufwendungen in Höhe von 100 TEUR benötigt. Mit Beschluss DS Nr. 11/SVV/0477 wurde eine Kommission zur Erarbeitung von Transparenzregeln in städtischen Unternehmen beauftragt. Seit 21.06.2011 tagt die Transparenzkommission im 14-tätigen Rhythmus. Dafür waren im beschlossenen Haushaltsplan 2011 bisher keine Mittel vorgesehen.

 

Das Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes und der mittelfristigen Ergebnisplanung 2011-2014 bleibt unverändert.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Anlage

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Anlagen

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