Antrag - 11/SVV/0703

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satz „Von der Erteilung von Baugenehmigungen vor einem B-Plan-Verfahren ist abzusehen.“ des Beschlusses mit der Drucksachennummer 11/SVV/0153 ist aufzuheben.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine unverzügliche Veränderungssperre für die Wasserseite der Schwanenallee, für welche die Aufstellung eines B-Planes in der Drucksache 11/SVV/0153 beschlossen worden ist, zu verhängen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Um eine angemessen öffentliche Beteiligung und eine dem Denkmal der Matrosenstation, den anderen Denkmälern der Schwanenallee und der angrenzenden Umgebung sowie dem "UNESCO-Weltkulturerbe" entsprechende Entwicklung des Areals zu sichern, ist ein B-Plan-Verfahren wie beschlossen einzuleiten.

 

Während der Befassung zum Antrag 11/SVV/0153 sind bereits Bauanträge für das betreffende Areal gestellt worden, so dass der zweite Teil des Beschlusses rechtlich seitens der Verwaltung beanstandet wird. Um die städtebauliche Qualität und die angemessene öffentliche Beteiligung in dem Areal sicher zu stellen, ist eine Veränderungssperre zu verhängen.

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Anlagen

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