Anfrage - 11/SVV/0695

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 8. September 2011, wonach die Ablehnung der Gründung einer Jungenschule durch das Bildungsministerium im Jahr 2007 rechtswidrig war, haben  die Initiatoren öffentlich angekündigt, nun zügig eine Schulgründung vorzubereiten.

Schon in den Jahren 2004 und 2007 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen,  dass der Oberbürgermeister alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen soll, um einer solchen Schulgründung keine Unterstützung zu gewähren (Grundstücke und Liegenschaften der Stadt, der städtischen Gesellschaften u. des Treuhandvermögens).

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Fühlt sich der Oberbürgermeister nach wie vor an die geltende Beschlusslage (Beschlüsse 04/SVV/0010 und 07/SVV/0057) gebunden?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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