Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Auf Grundlage des Beschlusses der SVV „Beitritt IKVS“ 11/SVV/0343 wurde das Angebot Interkommunale Vergleichssysteme GmbH (IKVS) und die mögliche Nutzung durch die Landeshauptstadt Potsdam geprüft.

 

Nach Prüfung des Angebotes wird ein Beitritt derzeit nicht empfohlen:

 

Der Geschäftsführer der IKVS GmbH stellte im Rahmen einer Präsentation den Leistungsumfang von IKVS und die Kosten einer Teilnahme für die LHP vor. Trotz des in weiten Teilen überzeugenden Angebotes wird derzeit ein Beitritt aus folgenden Gründen nicht empfohlen:

 

·         Im Land Brandenburg gibt es bis auf die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow keine weitere Vergleichsgemeinde.

·         Die bisher teilnehmenden Gemeinden haben geringere Einwohnerzahlen als die LHP. Nur Paderborn mit ca. 140 Tsd. Einwohnern wäre vergleichbar.

·         Die Kennzahlen des IKVS basieren auf den Plan- und den Ist-Werten einer Gemeinde. Der LHP stehen Werte aus den Jahresabschlüssen nur für 2007 und 2008 zur Verfügung.

·         Trotz weitaus geringerem Aufwand durch eine zur Zeit fast durchgängige automatisierte Datenakquise gegenüber den bekannten IKON-Vergleichsringen ist ein personeller Aufwand in der Verwaltung notwendig, der derzeit unter der Prämisse der Fertigstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse nicht geleistet werden kann.

·         Die IKVS-GmbH ist ein junges Unternehmen und noch im Aufbau.

·         Die durch die IKVS erstellten Kennzahlen basieren auf festgelegten Kennzahlensets, die durch die jeweiligen Gemeinden nur punktuell ergänzt werden können. Bei der Präsentation von IKVS ist deutlich geworden, dass spezielle Potsdamer Bedürfnisse noch nicht erfüllt werden können.

·         Aus der Erfahrung der bisherigen (z.B. Feuerwehr, Musikschule und Bürgerservice) und noch laufenden Vergleichsarbeit (z.B. Personal und Jugendhilfe), ist es schwierig und aufwendig eine Vergleichbarkeit herzustellen. Dies wird durch die unterschiedlichen Rechtslagen in den einzelnen Bundesländern noch erschwert.

 

Um das Instrument IKVS nutzbringend einsetzen zu können, sollten in Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung notwendige Kennzahlensets für die strategische Steuerung erarbeitet werden. Dies ist auch der Arbeitsstand und die zuletzt getroffene Vereinbarung im „Gesprächskreis Doppik“. Da sich IKVS neben den Daten aus H+H, dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg auch auf die Verwendung von Kennzahlen in üblichen bundesweiten Vergleichen bezieht, sollte ein nutzbringender Einsatz von IKVS in der LHP möglich sein, ein zusätzlicher „Datenfriedhof“ aber verhindert werden. Daher wären ggf. mit den drei kreisfreien Städten Gespräche bezüglich einer gemeinsamen Nutzung anzustreben.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Teilnahme an den Vergleichsringen im IKVS beinhalten eine Grundgebühr und einen einwohnerbezogenen Betrag. Durch den Geschäftsführer der GmbH wurden diese für die LHP mit jährlich 10.000 EUR für die allgemeine Nutzung und 1.000 EUR für das Vergleichstool exklusive Mehrwertsteuer angegeben. Für die Durchführung der Vergleichsringe im IKVS und deren regelmäßige Auswertung, Aufarbeitung und Anpassung ist zusätzlich noch personeller Aufwand in jedem Fach- bzw. Servicebereich erforderlich.

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