Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0646

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Beschluss der DS 11/SVV/0205 der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2011 hat folgenden Wortlaut:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Verkehrsberuhigung des Dr. Rudolf-Tschäpe-Platzes mit der Zielrichtung des Vorschlags P 153 zum Bürgerhaushalt 2011 sinnvoll und machbar ist, welche Schritte zur Umsetzung erforderlich sind und welche Kosten dafür entstehen.

 

Nach erfolgter Prüfung teilt die Stadtverwaltung folgendes mit:

 

1.      Der Vorschlag zum Bürgerhaushalt P 153 sah die dauerhafte Sperrung durch Poller eines Teils der Fahrbahn des Dr.-Rudolf-Tschäpe-Platzes vor. Die Abpollerung wurde im Ergebnis der Prüfung der Vorschläge zum Bürgerhaushalt von der Stadtverwaltung abgelehnt. Da die Aufenthaltsfunktion auf der Platzfläche nur zu wenigen Stunden bzw. an wenigen Tagen im Jahr überwiegt, ist eine dauerhafte Einziehung der Fahrbahnfläche nicht zu begründen. Der Platz hat wichtige Verkehrsfunktionen im Wohngebiet insbesondere für den Ver- und Entsorgungsverkehr.

 

2.      Der Dr.-Rudolf-Tschäpe-Platz liegt innerhalb der Tempo-30-Zone Brandenburger Vorstadt. Über den Platz verläuft die Nansenstraße, die auf Grund ihrer Lage im Netz die Funktion einer Sammelstraße für dieses Wohngebiet hat. Weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung , wie die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches oder Shared-Space-Bereiches ist nur bei einer entsprechenden baulichen Umgestaltung möglich. Dazu gehört die weitgehende Aufhebung der Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg, d.h. Ausbau der Borde und Höhenangleichung des Platzes. Abgesehen davon, dass eine solche Maßnahme nur unter Zurückstellung anderer wichtiger Maßnahmen finanzierbar wäre, steht einer Umgestaltung die Denkmalbereichssatzung und Erhaltungssatzung zur Brandenburger Vorstadt entgegen. Infolge dessen erübrigen sich Aussagen zu etwaigen Kosten und Umsetzungsschritten.

 

3.      Der Platz als Mittelpunkt der Brandenburger Vorstadt bietet sich u.a. auf Grund der dort befindlichen Erlöserkirche als Begegnungsraum an. So kann vor und nach Konzerten in der Kirche beobachtet werden, wie eine solche Begegnung vor dem Kircheneingang spontan und unorganisiert funktioniert. Der Kfz-Verkehr wird von dort verweilenden Konzertbesuchern weitgehend „verdrängt“ und findet andere Wege. Dies benötigt keine zusätzlichen baulichen oder verkehrsorganisatorischen Maßnahmen.

 

4.      Neben der vorgenannten unorganisierten und sehr kurzzeitigen Inanspruchnahme des Platzes bzw. von Teilen davon, bietet dieser sich auch für organisierte Veranstaltungen größeren und kleineren Umfanges, wie Stadtteilfest „Affe, Schaf & Känguruh“, Adventsmarkt und Stadtteilfrühstück an. Hierfür wird öffentliche Verkehrsfläche für einen längeren Zeitraum beansprucht, was mit einem entsprechenden Antrag auf Sondernutzung des Straßenlandes verbunden ist. Ein solcher Antrag ist unabhängig von der Frage zu stellen, ob die Fahrbahn oder „nur“ der Gehweg bzw. ein abgesperrter Bereich der Fahrbahn in Anspruch genommen werden soll.

Der Umfang des Antrages richtet sich nach der beanspruchten Fläche und der Art der Nutzungen. Wesentliche Punkte sind dabei die Sperrung des Platzes für den Verkehr, die Lärmbelastung, der Verkauf von Waren, Gastronomieangebote und Fragen der Gefahrenabwehr / Rettungswege. Nähere Informationen erhalten Veranstalter im Internet unter: Rathaus online > Dienstleistungen > Veranstalterinfos.

Den bisherigen Veranstaltern ist dieses Antragsverfahren bekannt. Im Falle des Stadtteilfestes gab es mit den früheren Veranstaltern bereits einen abgestimmten „Standardantrag“, der in jedem Jahr nur an die aktuelle Situation angepasst werden mußte und hinsichtlich evtl. aktueller zeitlicher oder räumlicher Konflikte zu prüfen war. Eine solche Prüfung ist unerlässlich, als Bearbeitungszeit dafür müssen 2 Wochen eingeplant werden. Daneben sind im Bedarfsfall auch die Genehmigungen der Gewerbeaufsicht, der Bauaufsicht und des Emissionsschutzes erforderlich. Es kann aus rechtlichen Gründen durch keinen Bereich der Stadtverwaltung ein Konzentrationswirkung entfaltendes Verwaltungsverfahren geführt werden, an dessen Ende ein alle fachspezifischen Aspekte abdeckender Gesamtbescheid erlassen wird.
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens besteht seitens der Verwaltung Interesse daran, dass für turnusmäßig wiederkehrende Veranstaltung je nach Art und Umfang durch den Veranstalter Standardanträge erarbeitet werden. Die Standardisierung lässt sich in dem Umfang betreiben, in dem der Veranstalter sich auf immer gleiche Veranstaltungsobjekte (Stände, Bühnen etc.) und Straßeninanspruchnahmen festlegen kann.

Die Fachämter der Stadtverwaltung werden bei der Erstellung dieser Antragsunterlagen dem Veranstalter die größtmögliche Unterstützung zukommen lassen.

 

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