Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0583

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die möglichen Querungshilfen wie Fußgängerüberwege (FGÜ), Lichtzeichenanlage (LZA) und eine Mittelinsel für Fußgänger im Bereich der Friedrich-Engels-Straße / Schlaatzweg wurden umfassend und  u.a. auch auf ihre technische Realisierbarkeit geprüft. Zur besseren Übersicht werden die ermittelten Ergebnisse dargestellt.

 

1.      Fußngerüberweg (FGÜ)

Fußngerüberwege sind grundsätzlich nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschriften zu § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) anzuordnen. Sie sind eine Möglichkeit zur Sicherung des Fußngers beim Überqueren der Fahrbahn, die bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen in Betracht kommt.

 

örtliche Voraussetzungen

Fahrzeugführer müssen den Fußngerüberweg frühzeitig erkennen können. Zum Beispiel muss die Erkennbarkeit in dieser Örtlichkeit bei 100 m liegen. Die Sichtweite von und auf die Warteflächen eines Fußngerüberweges liegt bei 50 m. Diese Entfernungen sind Mindestentfernungen.

Aufgrund der kurvigen Trassierung der Straße in diesem Bereich kann die geforderte Sichtbarkeit auf den FGÜ nicht gewährleistet werden. Somit sind die Sichtbeziehungen zwischen Fußnger und Kraftfahrer nicht gegeben.

 

verkehrliche Voraussetzungen

Fußngerüberwege sind anordnungsfähig, sofern in einem bestimmten Verhältnis stehende  Fußnger- und Kraftfahrzeugverkehrsstärken erreicht bzw. nicht überschritten werden. Als Maximalwert der Kraftfahrzeugverkehrsstärke gelten hierbei 750 Kfz in der Spitzenstunde. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Friedrich-Engels-Straße von ca. 1200 Kfz/h in der Spitzenstunde scheidet die Anordnung eines F grundsätzlich aus.

In Folge der fehlenden örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines FGÜ ist diese Art der Querungshilfe für Fußnger nicht anordnungsfähig.

 

 

2.      Lichtzeichenanlage (LZA)

 

2.1.  Fußngerlichtzeichenanlage

Die Installation einer Fußngerlichtzeichenalge ist prinzipiell möglich. Jedoch sind die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 50.000 € weder 2011 im Haushalt eingestellt noch für 2012 bisher geplant.

 

2.2.  Knotenpunktsignalisierung

Im Zusammenanhang mit der geplanten Neuerschließung der denkmalgeschützten Hallen auf dem ehemaligen RAW-Gelände sind bereits verkehrsorganisatorische Maßnahmen in der Friedrich-Engels-Straße zwischen Friedhofsgasse und Schlaatzweg vorgesehen. Dabei sieht die Planung einen lichtzeichengeregelten Doppelknotenpunkt vor, welcher in jedem Fall an einer optimalen Stelle eine signaltechnisch geregelte Querungsmöglichkeit über die Friedrich-Engels-Straße für Fußgänger vorsieht. Da die investiven finanziellen Mittel für die Installation der LZA im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam nicht zur Verfügung stehen und somit der Ausbau kurzfristig nicht gewährleistet werden kann, soll die Realisierung und teilweise Finanzierung der Maßnahme durch den zukünftigen Investor der denkmalgeschützten Hallen übernommen werden.

 

Des Weiteren ist auch unter diesem genannten Aspekt auf die Forcierung der Maßnahme zur Umsetzung gegenwärtig verzichtet worden, da durch die Verwaltung eine umfängliche, integrierte, verkehrliche und städtebauliche Konzeption für das „Leipziger Dreieck“ erarbeitet wird. Hintergrund hierfür sind die Verbesserung der Verkehrsqualität, die Reduzierung der städtebaulichen Konflikte und die Verringerung der Umweltbelastungen in diesem Bereich. Konkret gilt es noch zu bestimmen, welche Funktion und Verkehrsqualität die Friedhofsgasse später aufweist.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, sind diverse denkbare Varianten für mögliche Verkehrsführungen erarbeitet worden. Hierbei könnte es auch bezüglich der Funktion der  Friedhofsgasse im Straßennetz zu erheblichen Änderungen hinsichtlich der Verkehrsbelastung kommen.

Eine mögliche Fußgänger-LZA wäre unter diesen Umständen evt. wieder zu entfernen.

 

3.      Mittelinsel

 

Alternativ zu einer signalisierten Fußgängerfurt könnte im Einmündungsbereich des Schlaatzweges eine Querungshilfe für Fußgänger in Form einer Mittelinsel baulich errichtet werden. Einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf es für eine solche bauliche Maßnahme nicht. Um dieses Vorhaben zu realisieren, sind für die notwendigen Planungs-, Material und Arbeitsleistungen ca. 15.000 € notwendig. 

Auch dieser finanziellen Aufwand in Höhe von ca. 15.000 € ist weder 2011 im Haushalt eingestellt noch für 2012 bisher geplant.

 

4.      Fazit

 

Die in jedem Fall umzusetzende Querungsmöglichkeit wird perspektivisch die Kontenpunkt-LZA sein. Nur bleibt derzeit die Frage des Installationszeitpunktes sowie die konkrete Finanzierungsleistung  seitens der Stadt offen.

Deshalb wird aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht, nach noch zu klärender Finanzierung, die bauliche Lösung durch Anlage einer Mittelinsel favorisiert.

 

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Erläuterung

 

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