Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0600

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bei den Flächen des Volksparkgeländes handelt es sich grundsätzlich um Naherholungsflächen für breite Bevölkerungskreise, die nicht zugunsten von Freizeitangeboten für kleinere Zielgruppen umgenutzt werden sollten. Von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Bornstedter Feldes, aber auch von Besucherinnen und Besuchern der Landeshauptstadt Potsdam werden die Flächen des Volksparks intensiv genutzt und diese als besondere Qualität des direkten Wohnumfeldes wahrgenommen. Durch die Schaffung zielgruppenorientierter Sport- und Freizeitangebote würden diese Flächen der Öffentlichkeit entzogen.

 

Der Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege nimmt nach Abstimmung mit dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen und dem Bereich Freiflächen und Veranstaltungsmanagement des Volksparks wie folgt Stellung:

 

Die vorgeschlagene Fläche ist die Logistikfläche zur Durchführung von Veranstaltungen im Veranstaltungswall (Fläche für Cateringstände / Backstagebereiche / Lagerfläche für Equipment / Zuschauerbereich bei kleinen Konzerten), die entsprechend genutzt und benötigt wird.

 

Eine Umwidmung der Fläche für eine reine Sportnutzung ist ausgeschlossen, da der Veranstaltungswall und das Parkdach als Veranstaltungsfläche nicht mehr genutzt werden könnte. Darüber hinaus wäre bei einer Umwidmung der Fläche eine öffentliche Nutzung der unter dem Parkdach befindlichen Balsketballfläche nicht mehr möglich. Die Maßnahme würde dem erfolgreichen Bewirtschaftungskonzept des Volksparks sehr abträglich sein, da attraktive Flächen nicht mehr für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen und Konzerte im Volkspark nicht mehr durchführbar wären.

 

In technischer Hinsicht ist die v. g. Fläche für Inline-Skater-Hockey ungeeignet. Sie ist mit großformatigen Betonplatten befestigt und befindet sich zwischen Parkdach und Tribünenwall.

 

Ohne Berücksichtigung der erforderlichen Abstands- und Andienungsflächen, die für den Betrieb der geplanten Anlage unabdingbar sind, weist diese Fläche eine Größe von ca. 43 x 19 m auf und unterschreitet die geforderte Größe von 50 x 25 m (ohne Abstands- und Andienungsflächen).

 

Der Veranstaltungswall wurde mit Fördermitteln der Richtlinie „GA Touristische Infrastruktur“ finanziert und ist als multifunktionale Bewegungs- und Veranstaltungsfläche angelegt. Eine wesentliche Zweckbestimmung des Förderprogramms ist es, dass in diesem Bereich touristisch relevante Veranstaltungen durchgeführt werden sollen. Insofern ist eine Nutzungsänderung nicht förderzweckkonform und schließt eine wahrscheinliche Rückzahlung von Fördermitteln nicht aus.

             

Die geplante Überdachung der Anlage ist in Verbindung mit dem angrenzenden Parkdach gestalterisch problematisch. Um die Genehmigungsfähigkeit entsprechend den geltenden Vorschriften des Baurechts eines solchen Vorhabens zu erreichen, müsste ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 81 „Park im Bornstedter Feld“ durchgeführt werden. Damit sind geregelte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Entwicklungsbereiches Bornstedter Feld verbunden.

 

Auf der Grundlage der Kostenschätzung des Bürgervorschlages Nr. 9 (LVBB Nr. 12) im Rahmen des Bürgerhaushalts 2011 belaufen sich die investiven Kosten auf  ca. 435.000 Euro. In der v. g. Summe sind nicht die Kosten für die Herstellung der Abstands- und Andienungsflächen sowie die Verlegung des auf der Fläche befindlichen Senkelektranten für die zentrale Stromversorgung des Veranstaltungswalls enthalten. Weiterhin sind Kosten für das angesprochene Planänderungsverfahren i. H. v. ca. 70.000 Euro erforderlich.

 

Eine Nutzungsänderung der Fläche ist wahrscheinlich mit einer Rückzahlung von bereits investierten Fördermitteln verbunden.

 

Gemäß derzeitigen Planungen soll der Sportstandort Heinrich-Mann-Allee erhalten werden. In diesem Zusammenhang ist in der Planung auch der Erhalt des Rollsportfeldes an der Heinrich-Mann-Allee oder gegebenenfalls dessen Verlegung an eine andere Stelle auf dem Grundstück vorgesehen. Unabhängig davon ist vorgesehen, mit dem Sportverein alternative Standorte, insbesondere im Bornstedter Feld, zu diskutieren.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen (Kosten siehe Begründung).

 

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Anlagen

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