Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0733
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenquerung Horstweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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28.09.2011
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02.11.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Rahmen der Prüfung einer geeigneten Querungshilfe im Horstweg wurden folgende drei Varianten in einer verkehrstechnischen Untersuchung detailliert analysiert:
- die Einrichtung eines Fußgängerüberweges,
- die Installation einer Fußgängerlichtzeichenanlage sowie
- die Einrichtung einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel.
Im Ergebnis dessen wird der Bau einer Mittelinsel als Vorzugslösung zur Schaffung einer sicheren baulichen Querungshilfe für Fußgänger definiert.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist nach geltender Richtlinie zu dessen Anlage, sowohl wegen der hohen Verkehrsbelastungen auf dem Horstweg, der Mehrspurigkeit in einer Fahrtrichtung, als auch wegen der bestehenden koordinierten Lichtzeichenanlagen in Form einer Grünen Welle zwischen der Nuthestraße und der Heinrich-Mann-Allee unzulässig und entsprechend nicht anordnungsfähig.
Die Installation einer Fußgängerlichtzeichenanlage wäre prinzipiell möglich. Der Aufwand hierfür, einschließlich der erforderlichen verkehrstechnischen Untersuchung (VTU) beläuft sich auf Kosten von insgesamt ca. 50 000 .
Alternativ zu solch einer signalisierten Fußgängerfurt könnte im betreffenden Straßenabschnitt des Horstweges eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel baulich errichtet werden. Diese bildet an betreffender Örtlichkeit ausreichenden Schutz und Hilfe, um den Horstweg bei kurzmöglichster Wartezeit sicher zu überqueren. Einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf es für eine solche bauliche Maßnahme nicht. Hierzu wurden vorab vom Straßenbaulastträger für die notwendigen Planungs-. Material-, und Arbeitsleistungen ca. 20.000 veranschlagt.