Beschlussvorlage - 11/SVV/0769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

1.      Den für das Haushaltsjahr 2012 vorzunehmenden Umschuldungen der Investitionskredite i.H.v. maximal 22.134.915,08 EUR gemäß Anlagen 1 - 5 zu Anschlusstilgungen und Zinssätzen (nominal) von höchstens 5,0% bei einer maximalen Zinsbindungsdauer von 20 Jahren wird zugestimmt.
 

2.      Weiterhin erfolgt die Zustimmung zur alternativen Möglichkeit Darlehen gemäß Anlage 6 i.H.v. maximal 505.249,78 EUR ggf. auch vorzeitig zu tilgen.

 

3.      In Umsetzung des haushaltsbegleitenden Beschlusses 2010 (H 3) zur Optimierung des Schuldenmanagements können weiterhin grundsätzlich Forwarddarlehen abgeschlossen werden, wenn dies aufgrund der erwarteten / prognostizierten Zinsentwicklung als betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28 BbgKVerf. Bereits mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09 S. 172) erfolgte eine Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über die Aufnahme von Krediten von der Stadtverordneten-versammlung auf den Hauptausschuss.

 

Umschuldungen unterliegen gemäß § 74 Abs. 1 und 2 nicht der Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Umschuldung wird als Ablösung von Krediten durch andere Kredite definiert (§ 2 Nr. 45 KomHKV).

 

Darlehensverträge für Investitionskredite werden grundsätzlich für eine bestimmte Zinsbindungsdauer geschlossen. Endet diese, muss ein neuer Zinssatz für einen weiteren Zinsbindungszeitraum vereinbart werden. Die günstigste Anschlussfinanzierung wird regelmäßig durch Ausschreibung an mehrere Anbieter ermittelt. Dazu werden vom Geschäftsbereich Zentrale Steuerung und Service mehrere Vergleichsangebote eingeholt, wobei die Bank mit den günstigsten Konditionen den Zuschlag erhält.

 

Da die Angebote der Banken üblicherweise zeitlich eng befristet sind (auf ca. 2 Stunden) ist der Beschluss über ein konkretes Angebot durch den Hauptausschuss nicht möglich. Daher können im Rahmen dieses Beschlusses zunächst nur die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zu denen die Umschuldungen zu erfolgen haben. Diese, in den Anlagen 1 - 5 enthaltenen, Bedingungen werden den Banken vorgegeben. Ermittelt wird das günstigste Angebot bezüglich des Zinssatzes für einen neuen Zinsbindungszeitraum. Der Zinsbindungszeitraum wird ebenfalls vorgegeben und ent-sprechend der aktuellen Marktsituation durch die Landeshauptstadt Potsdam üblicherweise auf 5 - 20 Jahre kurzfristig vor der Ausschreibung festgelegt.

 

Die Umschuldungen erfolgen nach einem in der Praxis bewährten Prozedere. So wird der Darlehenstyp (Annuitätendarlehen / Ratendarlehen) beibehalten. Die Zahlweiser Zinsen und Tilgungen wird i.d.R. auf vier Zahlungstermine pro Jahr festgelegt. Die Tilgungsrate (EUR) bei Ratendarlehen wird beibehalten, der Tilgungssatz (%) setzt beim erreichten Niveau (jährliche Tilgung / Restschuld in %) an.

 

r 2012 gibt es folgende Besonderheiten:

 

§         Das Darlehen Nr. 75 nnte mit Auslaufen der Zinsbindungsfrist endgültig getilgt werden, da der noch zu tilgende Restbetrag keine wirtschaftliche Anschlussfinanzierung zulässt. Gute Kommunalkreditkonditionen lassen sich erst ab etwa 500.000 EUR Darlehensvolumen erreichen.

 

 

§         In Höhe der Restschuld des Darlehens Nr. 95 für den OT Golm könnte eine weitere vorzeitige Tilgung, bezogen auf ein anderes im Jahr 2012 umzuschuldendes Darlehen erfolgen. Diese Tilgung bezieht sich auf Objekte, deren Veräerung für 2011 vorgesehen war, sich wahrscheinlich aber erst in 2012 realisieren lässt. Das Darlehen Nr. 95 steht erst per 30.06.2014 zur Umschuldung an.

 

 

 

 

 

 

 

Forward-Darlehen sind Darlehen, die bereits heute für einen künftigen Zeitpunkt abgeschlossen werden. Damit lassen sich für bis zu 60 Monate im Voraus die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung festschreiben. Das Grundgeschäft der Kreditaufnahme wird dabei gleichzeitig mit den Konditionen vereinbart. Forward-Darlehen sind damit ein Instrument mit dem sich die Kommune vor steigenden Zinsen schützen kann. Ist das Zinsniveau gering und wird aber in Zukunft mit steigenden Zinsen gerechnet, ist ein solcher Geschäftsabschluss sinnvoll. Die Banken erheben zusätzlich einen Zinsaufschlag. Dieser ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode (Vorlaufzeit) und der jeweils aktuellen Zinsstruktur. Die Zinsaufschläge sind jedoch zzt. eher gering.

Beide Vertragspartner sind an die vereinbarten Konditionen gebunden. D.h. für die Kommune, dass sie Zinserhöhungen nicht zu befürchten hat, aber andererseits auch nicht von zwischenzeitlichen Zinssenkungen profitiert. Ausschlaggebend ist die Zinsmeinung zum Abschlusszeitpunkt. Die Landeshauptstadt möchte sich die Möglichkeit, dieses Instrument der Zinssicherung im Rahmen von künftigen Umschuldungen zu nutzen, wie bereits in 2011 beschlossen, offenhalten, damit bei steigenden Zinsen unmittelbar reagiert werden kann.

 

Es ist beabsichtigt, den Hauptausschuss halbjährlich nach den erfolgten Umschuldungen über die erreichten Nominalzinssätze und die Zinsbindungsdauer sowie erfolgte vorzeitige Tilgungen und Geschäftsabschlüsse zu Forward-Darlehen zu informieren. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass jeweils zu einem günstigeren Zinssatz als 5% abgeschlossen werden kann.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zinsaufwand und die Auszahlungen für Zinsen und Tilgungen sind im Haushaltsplanentwurf 2012 in den entsprechenden Planansätzen der Ergebnisrechnung (Konto 6120001.5517100) und Finanzrechnung (Konten 6120001.7517100, 6120001.7927301, 6120001.7927302 und 6120001.7927311) enthalten.

 

Umschuldungen sind in der Finanzrechnung brutto darzustellen, d.h. für die Tilgung bei Umschuldungen sind entsprechende Finanzauszahlungen (Konto 6120001.7927300) und für die anschließenden Kreditaufnahmen Finanzeinzahlungen (Konto 6120001.6927300) i.H.v. 22.135.000 EUR vorgesehen.

 

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Anlagen

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