Beschlussvorlage - 11/SVV/0771

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.        Spätestens zum Schuljahr 2016/2017 wird am Standort Rote Kaserne West (B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West“) eine Gesamtschule mit 5 Zügen in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II errichtet.

2.        Die Realisierung erfolgt durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS).

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015, Kapitel VI.3.6, S. 140-142, stellt die Notwendigkeit zur Errichtung einer weiterführenden Schule im Potsdamer Norden fest. Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.06.2009 zum Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 (DS 09/SVV/0312) Punkt 2 k ist im Nordraum eine  mindestens 4-zügige weiterführende Schule mit SEK I und SEK II bis 2014/2015 zu errichten.

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.04.2011, DS 11/SVV/0285 (Errichtung einer Gesamtschule - 1. Schritt: Standort Haeckelstraße) und der Genehmigung des MBJS vom 26.04. 2011 wurde zum Schuljahr 2011/2012 eine Gesamtschule am Standort Haeckelstraße errichtet.

 

Gemäß Mitteilungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung am 21.04.2011, DS 11/SVV/0188 (Schulstandort Ernst-Haeckel-Straße) muss die Schule spätestens zum Schuljahr 2016/2017 an den neuen Standort im Bornstedter Feld umziehen. Hierfür sind die baulichen Vorrausetzungen zu schaffen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Fachbereich Bildung und Sport hat das Beratungsunternehmen AIOS in Zusammenarbeit mit der ÖPP Deutschland AG mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt, welche neben der Prüfung verschiedener Standorte auch den Vergleich von Finanzierungsmodellen umfasst. Nachdem die Entscheidungen für die Schulform Gesamtschule und den Standort „Rote Kaserne“ gefallen waren, wurde die Aufgabenstellung um einen weiteren (geeigneten) Standort und eine weitere Finanzierungsvariante erweitert. Zusätzlich wurden für die Durchführungsvarianten „Eigenrealisierung durch den KIS“ und „Fremdrealisierung mittels ÖPP“ die haushalts- und bilanztechnischen Auswirkungen kontengenau und jährlich dargestellt und die Auswirkung der drei „KIS“-Varianten und einer „ÖPP“-Variante auf die Planung und den Jahresabschluss (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung) der Landeshauptstadt Potsdam und deren Kommunalen Immobilien Service während des individuellen Betrachtungszeitraumes der einzelnen Varianten erläutert.

Eine Finanzierung aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld wurde nicht weiter vertiefend untersucht, weil die Ausgaben für die weiterführende Schule nicht durch zusätzliche Einnahmen gedeckt werden können.  Eine Finanzierung aus dem Treuhandvermögen des ETBF wurde darüber hinaus auch deshalb nicht erneut betrachtet, weil die Ergebnisse des ersten Beratungsprojektes im April und Mai 2011 deutlich erkennen ließen, dass die Finanzierung über das Treuhandvermögen deutlich teurer ist als andere Finanzierungsvarianten.

 

r diese Untersuchung liegt seit dem 21.09.2011 ein Abschlussbericht vor. (Fortsetzung Seite 3)

 

 

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