Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Den abschließenden Evaluationsbericht zur Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der hieraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen.

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Erläuterung

Gemäß Jugendhilfeausschussbeschlusses vom 26.02.2009 (DS 09/SVV/0025) erfolgte vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2010 die Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen (LQEV) für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam. Diese wurde von KORUS-Beratung begleitend evaluiert.

 

Nach Abschluss und Auswertung der anderthalbjährigen Modellphase zur LQEV-Einführung und         -Erprobung in den Potsdamer Kinder- und Jugendklubs stellte KORUS-Beratung die Evaluationsergebnisse dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, den Einrichtungsträgern sowie dem Arbeitskreis Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (AKKJ) als Prozessbeteiligte am 30.08. bzw. 29.09.2011 vor und zur Diskussion.

 

Die Verwaltung folgt den im Punkt 4 des Evaluationsberichtes unterbreiteten Handlungsempfehlungen grundsätzlich.

 

Die hieraus resultierenden Aufgaben zur weiteren LQEV-Qualifizierung werden gemeinsam mit den Einrichtungsträgern und dem AKKJ partnerschaftlich bearbeitet. Entsprechende haushaltsrelevante Vorschläge zur Änderung von Finanzierungsrichtlinie (vgl. Anlage 2 zur DS 09/SVV/0025) bzw. aktuellem Jugendförderplan (vgl. Anlage 9 zur DS 09/SVV/0530) werden dem Jugendhilfeausschuss bis spätestens Mitte 2012 zur Entscheidung vorgelegt und könnten somit zu Beginn der 3. LQEV-Periode ab 01.01.2013 bzw. mit der Fortschreibung des Jugendhilfeplanes per 01.01.2014 wirksam werden.

 

Die während der LQEV-Einführungs-/-Erprobungsphase arbeitsteilig bzw. gemeinschaftlich erstellten Dokumentationsinstrumente (vgl. Punkt 4.4 des Evaluationsberichtes) wurden auf der Träger-/AKKJ-Konferenz am 29.09.2011 zur einheitlichen und verbindlichen Nutzung freigegeben.   

 

Vor einer eventuellen Einführung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Jugendförderbereiche Sozialarbeit an Schulen und Straßensozialarbeit sind grundlegende Fragen der aktuellen sowie künftigen Aufgaben und Struktur von Jugend(sozial)arbeit innerhalb des Potsdamer Jugendhilfesystems zu klären. Dies betrifft insbesondere deren Verhältnis zu anderen Trägern, Hilfesystemen und Institutionen im Rahmen des Sozialraumkonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam (DS 04/SVV/0915 und 05/SVV/0435; vgl. hierzu auch den Abschlussbericht der START gGmbH „Evaluation der Sozialarbeit an Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam - Empfehlungen zur Entwicklung eines Rahmenkonzeptes“ - DS 11/SVV/0684).           

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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