Antrag - 11/SVV/0785

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei Grundstücksverkäufen durch die Stadt oder durch städtische Unternehmen der allgemeine Leitfaden der EU-Kommission Anwendung findet. Dazu gehört insbesondere, dass das Verkaufsangebot mindestens zwei Monate publiziert wird.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Die aktuelle Diskussion um die Praxis von Grundstücksverkäufen der Stadt oder städtischer Unternehmen macht auf Defizite aufmerksam, die schnell beseitigt werden sollten. Dazu gehört u. a. die Zeitdauer von öffentlichen Verkaufsangeboten.

 

Loading...