Antrag - 11/SVV/0790
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderspielplatz Thaerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass die Verwaltung aufgrund des abschlägigen Prüfergebnisses zum Kinderspielplatz und Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Thaerstraße einen eigenen Vorschlag unterbreiten soll, wie der vorhandenen Spielplatz in der Bornstedter Siedlung Thaerstraße durch Spiel- bzw. Klettergeräte für Kinder im Vorschulalter, Sitzbank etc. aufgewertet werden kann.
Darüber hinaus ist seitens der Verwaltung in einem Bericht zu erläutern, ob statt straßenplanerischer Maßnahmen, durch bauliche Verkehrsberuhigungen (z.B. Verengungen oder sog. schlafende Polizisten) die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder erhöht werden kann.
gez. M. Schubert gez. M. Engel-Fürstberger
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende
Erläuterung
Begründung:
Bereits im März hatte die SPD Fraktion gemeinsam mit der FDP einen Prüfauftrag zur Erweiterung des Kinderspielplatzes und Verkehrsberuhigung beantragt. Dieser wurden mit großer Mehrheit angenommen. Die Stadtverwaltung teilte darauf hin mit:
Im Ergebnis der Kontakte mit dem Erschließungsträger bleibt festzustellen, dass die für das Bebauungsgebiet Thaerstraße vereinbarten Erschließungsanlagen, wie Straßen, Beleuchtung und Grünfläche mit Versickerungsanlage und Spielplatz vertragsgemäß hergestellt und 2004 an die Stadt übergeben wurden. Damit hat die Firma Semmelhaack aus ihrer Sicht die ihr obliegenden Verpflichtungen als Erschließungsträger erfüllt.
Eine Vergrößerung des Spielplatzes ist flächenmäßig auf der vorhandenen Grünfläche nicht zu realisieren. Da die LHP in diesem Wohngebiet keine weiteren öffentlichen Flächen besitzt, die dazu noch planungsrechtlich die Herstellung eines weiteren Spiel- oder Bolzplatzes zulassen würden, sind die zur Diskussion stehenden Möglichkeiten erschöpft.
Nach Prüfung aller straßenplanerischen Rahmenbedingungen (Grundstücksgrenzen, Wegebreiten, Schleppkurven, Stellplatzsituation, Zugänge, Zu- und Ausfahrten etc.) und der verkehrsrechtlichen Belange sind im Gebiet keine weiteren Veränderungen im Sinne des Beschlusses möglich.
Damit ist jedoch keine Lösung für das Problem vor Ort gefunden. Die Möglichkeiten zum Spielen sind im Wohngebiet Thaerstraße aufgrund der spezifischen Planung insbesondere für Kinder im Vorschulalter noch immer sehr begrenzt und auch die Verkehrssicherheit ist dadurch nicht erhöht. Daher der erneute Vorschlag, jedoch nun als Auftrag an die Landeshauptstadt Potsdam.