Antrag - 11/SVV/0793

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Potsdam, Herr Peter Schüler, wird gemäß § 40 Absatz 5 der brandenburgischen Kommunalverfassung aus seinem Amt abgewählt.

 

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Erläuterung

Begründung:

Am 30. September 2011 ist Herrn Schüler ein Antrag zur unverzüglichen Einberufung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 34 Abs. 2 Ziffer 1 der brandenburgischen Kommunalverfassung zugegangen. Trotz der Möglichkeit einer fristgerechten Einberufung der Stadtverordnetenversammlung bis zum 17.10.2011 hat Herr Schüler ohne Konsultation mit seinen Stellvertretern entschieden, diese Sitzung erst zum 2. November 2011 einzuberufen. Entsprechende Interventionen hat er ignoriert. Damit hat er ein wichtiges Minderheitenrecht ignoriert und den Anspruch einer überparteilichen Ausübung seines Amtes verletzt.

 

 

 

 

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