Anfrage - 11/SVV/0811

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Kinderspielplatzsatzung der LHP vom 23. Juni 2006 ist geregelt, dass bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen auf dem Baugrundstück ein Kinderspielplatz gebaut werden muss3 Abs.1). Das Versäumen des Baus eines Spielplatzes kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wird die Einhaltung der Kinderspielplatzsatzung bei allen Wohnungsbauvorhaben in der LHP überprüft?

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Erläuterung

 

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