Anfrage - 11/SVV/0839

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Schreiben vom 27.07.2011 und 17.008.2011 hat der Oberbürgermeister meine Anträge auf Akteneinsicht als Stadtverordneter in die:

-          Niederschriften der Aufsichtsräte und Quartalsberichte der Geschäftsführer der Jahre 2005 bis 2011 der EWP Gmbh und Der SWP GmbH;

-          Niederschriften der Gesellschafterversammlungen und Anweisungen der Gesellschaftervertreters der LH Potsdam an die Geschäftsführungen der EWP und SWP für die Jahre 2005-2011;

abgelehnt.

In der Weiterbildungsveranstaltung durch das Innenministerium und der Landesbeauftragten für das Akteneinsichtsrecht am 21.10.2011 wurde dem Oberbürgermeister zum wiederholten Male die Rechtslage erläutert.

 

Zur Vermeidung weiterer Organklagen, durch die dem Steuerzahler unnötig zusätzliche Kosten entstehen würden,

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Gedenkt der Oberbürgermeister, seine Bescheide vom 27.07. und 17.08. aufzuheben und mich in meinen ehrenamtlichen Kontrollaufgaben – wie in der Kommunalverfassung vorgegebenen – nicht weiter zu behindern?

 

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Erläuterung

 

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