Beschlussvorlage - 11/SVV/0755

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Hoffbauer-Stiftung geschlossene Städtebauliche Vertrag Hermannswerder wird gebilligt (s. Anlage 1).

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Begründung              (1 Seite)

Anlage 1              Städtebaulicher Vertrag Hermannswerder (Text mit 9 Seiten + 11 Anlagen mit 14 Seiten A3)

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Landeshauptstadt Potsdam hat mit der Hoffbauer-Stiftung am 26.01.2000 einen Städtebaulichen Vertrag über die städtebauliche und grünordnerische Entwicklung auf der Halbinsel Hermannswerder für das Stiftungsgelände abgeschlossen. Im Zeitraum der letzten 10 Jahre hat die Hoffbauer-Stiftung durch bauliche Aktivitäten weitere Nutzungen auf der Halbinsel ermöglicht (z.B. Neubau der Werkstatt für Behinderte). Die Regelungen des bisherigen Vertrags sind zu Teilen umgesetzt. Zu Teilen bedarf der Vertrag der Aktualisierung und Fortschreibung, da ehemals geplante Vorhaben nicht verwirklicht werden konnten oder die Notwendigkeiten zu Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Flächen sich geändert haben. Der aktualisierte Städtebauliche Vertrag Hermannswerder ersetzt den Städtebaulichen Vertrag vom 26.01.2000; damit wird sichergestellt, dass die geplante bauliche Entwicklung auf dem Stiftungsgelände in zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Hoffbauer-Stiftung abgestimmten Bahnen verläuft (z.B. aktuell geplanter Neubau eines Hospizes).

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 02.04.2008 mit ihrem Beschluss „Uferrundweg auf Hermannswerder“ (DS 08/SVV/0319 die Verwaltung beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine veränderte Rahmenplanung für die Insel Hermannswerder vorzulegen, die eine Wiederherstellung des Inselrundwegs ermöglicht.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.09.2008 die Mitteilungsvorlage (DS 08/SVV/0735) der Verwaltung mit den Informationen zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme in die Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung einzuordnen ist und bei Aufnahme der Planung entsprechende Gespräche mit der Hoffbauer-Stiftung zu deren Bereitschaft zu führen sind.

 

In dem aktualisierten Städtebaulichen Vertrag Hermannswerder wird darauf abgestellt, das zukünftige städtebauliche Entwicklungspotenzial auf dem Stiftungsgelände zu identifizieren, zu fixieren und eine Vorgehensweise für die weitere Entwicklung gemeinsam festzulegen. Vorbehaltlich der Billigung dieses Vertrags durch die Stadtverordnetenversammlung soll für das Stiftungsgelände mit Ausnahme der südlichen Inselspitze, für deren Entwicklung die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch die Stadtverordnetenversammlung bereits festgelegt worden ist, ein einfaches Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Die Errichtung eines Inselrundwegs ist ebenfalls Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags; hierzu werden die Vorplanungen durch die Landeshauptstadt Potsdam bereits durchgeführt.

Das einfache Bebauungsplanverfahren wird nach Maßgabe der Einordnung in die Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung erarbeitet.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Städtebauliche Vertrag Hermannswerder gebilligt werden.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch den Abschluss des Städtebaulichen Vertrags entstehen nicht.

Erst mit der Einleitung eines Planverfahrens für den einfachen Bebauungsplan wären externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Realisierungskosten

Die Stadt profitiert von dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrags Hermannswerder mit der Hoffbauer-Stiftung.

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des noch nicht begonnenen Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist.

Reduzieren

Anlagen

Loading...