Antrag - 11/SVV/0792

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in der Anlage dargestellten Sachverhalte als Grundlage für den Vorschlag einer Beteiligungsatzung oder die Änderung der Hauptsatzung zu verwenden und in die Diskussion über die Vorschlägen der Verwaltung zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung zu integrieren.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Jahren hat sich bereits eine engagierte und fachkundige Bürgerschaft in die Gestaltungsprozesse eingebracht. Erfahrungen mit den bisherigen Instrumenten - insbesondere im Bereich Stadtentwicklung - haben jedoch gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger häufig nur die Möglichkeit der Meinungsäerung haben. Ein aktiver Eingriff in die Entscheidungsprozesse bleibt Ihnen verwehrt. Die weitere Verwendung der Bürgervorschläge in den Entscheidungsprozessen ist nicht immer transparent. Insbesondere durch fehlende Rückkopplung der Bürgermeinung werden die Ziele „Erhöhung der Zufriedenheit“ und „Verbesserung der Identifikation mit der Stadt“ noch nicht in ausreichendem Maß erreicht. Aufgabe der Stadtpolitik ist es, Verbindungselement zwischen Verwaltung und Bürger zu sein, die Bürgerinteressen möglichst frühzeitig zu erfassen und in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen oder zumindest einen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, Probleme bei Beteiligungsprozesses zu minimieren.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...