Antrag - 11/SVV/0668

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadtwerke wird beauftragt, künftig nachstehende Kriterien bei der Anschaffung von Dienstwagen und Nutzfahrzeugen berücksichtigten zu lassen:

 

1.              Bei Einkauf und Beschaffung von dienstlich genutzten Fahrzeugen muss zukünftig dem CO2-Ausstoß eine größere Gewichtung im Beschaffungsprozess eingeräumt werden. Für jede Neuanschaffung von Personenwagen soll (ab sofort) der EU-Grenzwert für 2012 von 120 g CO2/km eingehalten werden.

2.              Zukünftige Änderungen des Grenzwertes sollen in den folgenden Jahren entsprechend berücksichtigt werden.

3.              r leichte Nutzfahrzeuge soll mindestens der EU-Grenzwert ab 2017 von 175 g CO2/km gelten, künftige Änderungen sind auch hier zu berücksichtigen. Sofern für schwere Nutzfahrzeuge ein Grenzwert von der EU erlassen wird, ist dieser ebenfalls als Mindestmaß zu berücksichtigen.

4.              Per Gesellschafterbeschluss ist dafür Sorge zu tragen, dass die Regelungen in den Punkten 2 bis 4 auch von den kommunalen Gesellschaften und des kommunalen Eigenbetriebes angewandt werden.

5.              Über die Umsetzung dieses Beschlusses ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich, in der Stadtverordnetenversammlung und/oder im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umwelt und ländliche Entwicklung Bericht zu erstatten.

 

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Erläuterung

Begründung:

Der Straßenverkehr trägt mit einem Anteil von 17-18% am Gesamt CO2-Ausstoß maßgeblich zum Klimawandel bei. In ihm liegt aber zugleich erhebliches CO2-Einsparungspotenzial, wenn bei der Beschaffung von Fahrzeugen auf den CO2-Ausstoß pro Kilometer geachtet wird. Die EU hat daher einen Durchschnittswert von 140 g CO2/km bis 2011 und ab 2012 von 120 g CO2/km für die Fahrzeugflotten der Autohersteller festgelegt.

 

Geringerer CO2-Ausstoß heißt auch geringerer Kraftstoffverbrauch und damit Einsparungen bei den Kosten des Fahrzeugunterhalts. Der CO2-Ausstoß muss in Zukunft eine größere Bedeutung bei der Wahl der Dienstfahrzeuge spielen. Das ambitionierte Klimaschutzziel der Landeshauptstadt sowie die Folgekostenssen bei der Anschaffung und dem Betrieb von Dienstwagen künftig eine herausgehobenere Rolle spielen.

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